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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bachelorarbeit zu geschlossenen Verbänden | 139 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 876519 | ||
Datum | 09.05.2022 20:52 MSG-Nr: [ 876519 ] | 2148 x gelesen | ||
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Geschrieben von Bayern Der Begriff Marschgruppe (Ziffer 1.3.3) ist in Bayern mit der SH beim letzten Fahrzeug auf ein in der Grundfarbe gelbes Schild mit Stau-ähnlichem Piktogramm und der Zusatzbeschriftung "Verband / Kolonne" Nebenher; Warum Bayern streng gelesen MAGNETschilder vorgibt ist mir unverständlich, allerdings würde ich auch auf das vordere Blaulicht für Fahrzeug Nr.2 bis XX nicht verzichten wollen, tatsächlich falls möglich würde ich sogar dem eingebundenen Privatfahrzeug ein "Kirmesblaulicht" zugestehen um zB im folgenden Link (6:27Min) von Dritten als eindeutig Zugehörig erkannt zu werden...also auch Nachts und nicht nur im Kuddelmuddel wie hier wo der Bürger vermutlich gerade alles im Kopf hat aber nicht den Gedanken das der Reisebus oder der Möbelkoffer neben ihm so komisch fährt weil die genau da hingehören und deshalb hat genau da an ihrem Platz in der Kolonne verbleiben. https://youtu.be/AFS-TNv226I?t=387 (Bei 18:12Min mal leise gucken) "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | ||||
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