Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft verpflichtend? | 39 Beiträge |
Autor | Sabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern | 876995 |
Datum | 09.06.2022 10:16 MSG-Nr: [ 876995 ] | 1119 x gelesen |
Landesfeuerwehrverband
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Mal die "freche" Annahme, der LFV würde hier sagen, dass eine Ehrung z.B. mit dem Abzeichen für langjährige Mitgliedschaft durchgeführt werden muss, wäre der LFV dann weisungsbefugt, dass diese Ehrung durchgeführt werden muss oder kann hier die Ortsfeuerwehr z.B. eine Beantragung der Ehrung verweigern da ggf. das Ortskommando eine andere Ansicht hat oder eine andere Regelung vorgesehen und dokumentiert hat (z.B. bestimme Prozentzahl an die Dienstjahren muss in der Vergangenheit eine regelmäßige Teilnahme an Dienstveranstaltungen der Jugend-, Einsatz- oder Altersabteilung erfolgt sein, damit nicht jedes kurzzeitig "aktive" Mitglied geehrt werden muss)?
Oder wenn man sich als Ortskommando z.B. auf den RdErl. Punkt 2.6.3 beruft und im Dienstbuch nachgewiesen ist, dass keine Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen erfolgt ist und somit keine Ehrung mit dem niedersächsischen Ehrenzeichen erfolgt ist, da die Dienstjahre nicht "wirklich" abgeleistet wurden?
Kann also eine Ortsfeuerwehr bzw. ein Ortskommando vom LFV oder anderen Stellen "gezwungen" werden, gegen dessen Willen, die Ehrung zu beantragen und durchzuführen, wenn diese Stelle der Ansicht ist, dass diese Ehrung "verpflichtend" ist?
Wäre jetzt nur mal rein informativ.
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Geändert von Sabrina M. [09.06.22 10:22] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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