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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafen für zu schnelle Einsatzfahrten drohen was heißt das für die Feuerwehr? | 35 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Hude / Niedersachsen | 877249 | ||
Datum | 27.06.2022 09:19 MSG-Nr: [ 877249 ] | 3005 x gelesen | ||
Moin, in dem Zusammenhang wichtig zu wissen ist meines Erachtens noch, dass §35 nur eine Befreiung von den Vorschriften der StVO ermöglicht. Das StGB hat z.B. in §315c auch eine Beschränkung, die zwar ziemlich weich formuliert ist, nichtsdestotrotz aber auch für Fahrzeuge mit Sondersignal wirksam bleibt. Gibt halt nur kein Ticket, sondern gleich richtig Ärger. Viele Grüße Olli >>>Dies alles ist meine private Meinung | ||||
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