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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafen für zu schnelle Einsatzfahrten drohen was heißt das für die Feuerwehr? | 35 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 877268 | ||
Datum | 28.06.2022 06:58 MSG-Nr: [ 877268 ] | 1709 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Alexander H. Muss sich dann ein E-Auto oder S-Pedelec auch nicht an die 30 halten??? Mit welcher Begründung? Das Motorengeräusch dürfte bei heutigen Fahrzeugen eine sehr untergeordnete Rolle spielen. Daher gilt das auch für E-Fahrzeuge. Aber die Begründung "Lärmschutz" dürfte ausschlaggebend dafür sein, dass die "gebührende Rücksicht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" auch gewährleistet ist, wenn man im Einsatzfalle mit einem Einsatzfahrzeug dort schneller fährt. Gruß, Michael | ||||
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