News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Strafen für zu schnelle Einsatzfahrten drohen was heißt das für die Feuerwehr? | 35 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 877275 | ||
Datum | 28.06.2022 12:40 MSG-Nr: [ 877275 ] | 1317 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. Aber die Begründung "Lärmschutz" dürfte ausschlaggebend dafür sein, dass die "gebührende Rücksicht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" auch gewährleistet ist, wenn man im Einsatzfalle mit einem Einsatzfahrzeug dort schneller fährt. Nö ist es nicht. Die 30Km/h sind ja in der Regel innerorts mit hauptsächlicher Wohnbebauung. Da rechtfertigt es gar nichts mit 60 durchzubrettern. Desweiteren ist das Lärmschutz ZZ auch nur ein Hinweis. Hängt unter den 30 eine Schneeflocke kommt ja auch niemand auf die Idee, zählst nur bei Schneefall. Die Gefährlichkeit steigert sich im Quadrat, der Zeitvorteil nicht mal linear. Auch wenn ich mich mal wieder unbeliebt mach. Wer meint er kann 25 oder 30 kmh auf der Einsatzfahrt gerade in der Stadt schneller fahren als die zulässige Höchstgeschwindigkeit der hat in meinen Augen einem Fahrzeug mit blauen Lichtern nichts verloren. (Ausgenommen Polizei wenn sie nen Straftäter verfolgen etc) Und selbst da gab es mittlerweile Urteile das 60% Geschwindigkeitsübertretung viel zu viel ist. Und das wären bei 30km/h gerade mal 48 km/h. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|