Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Strafen für zu schnelle Einsatzfahrten drohen was heißt das für die Feuerwehr? #
| 35 Beiträge |
Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 877341 |
Datum | 30.06.2022 22:51 MSG-Nr: [ 877341 ] | 864 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Geschrieben von Tobias H.Und es ist ja durchaus Einsatzfahrern schon eine Teilschuld bei Unfällen zugesprochen worden.
Wenn es auf einer Sonderrechtsfahrt zu einem Unfall kommt ergibt sich immer die Frage, ob der Fahrer des Blaulichtautos die öffentliche Sicherheit und Ordnung gebührend berücksichtigt hat, und es stehen ggf. die Tatvorwürfe der Sachbeschädigung und der Körperverletzung im Raum. Beides sind Verstöße gegen §§ des Bürgerlichen Gesetzbuches - und von dessen Vorschriften befreit der § 35 StVO nicht!
Die Vorgabe des § 38 an andere Verkehrsteilnehmer, sofort freie Bahn zu schaffen, darf der Blaulichtfahrer auch nicht mit Zwang oder Gewalt durchetzen. Er darf nicht mal annehmen, dass die übrigen Verkehrsteilnehmer ihm frei Bahn gewähren, er muss sich davon überzeugen, dass sie das machen. Gewähren sie ihm keine freie Bahn, muss er zurückstecken.
Also aufpassen und nicht Äpfel und Birnen vermischen! ;-)
Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.
99% aller Zitate im Internet sind frei erfunden (A. Lincoln)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
Geändert von Mario D. [30.06.22 22:54] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|