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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
1. Europäische Norm
2. Englisch
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaPSA im Freien - v.a. im Vegetationsbrandeinsatz15 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW877464
Datum08.07.2022 08:32      MSG-Nr: [ 877464 ]1635 x gelesen

Geschrieben von Florian M.Zumal ich das als einen Satz sehe, der an den Arbeitgeber gerichtet ist in der Form (Ausstattung) dass diese Gegenstände jedem einzelnen FA zur Verfügung gestellt werden müssen. Ich verstehe es nicht so, dass diese Ausrüstung auch automatisch immer zu tragen ist. Da lasse ich mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen (mit Quelle).

Das gilt ja auch nicht! Vgl. die folgenden Textstellen aus:

Aus UVV Fw

§3 Verantwortung
(1) Die Unternehmerin oder der Unternehmer ist für die Sicherheit und den
Gesundheitsschutz der im Feuerwehrdienst Tätigen verantwortlich. Sie oder
er hat für eine geeignete Organisation zu sorgen und dabei die besonderen
Strukturen und Anforderungen der Feuerwehr zu berücksichtigen.
(2) Überträgt die Unternehmerin oder der Unternehmer ihnen obliegende
Aufgaben und Pflichten an Feuerwehrangehörige, so hat die Unternehmerin
bzw. der Unternehmer in besonderem Maße der Auswahl-, Aufsichts-,
Kontroll- und Organisationsverantwortung nachzukommen.
(3) Feuerwehrangehörige, denen Führungsaufgaben obliegen, haben für
die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der ihnen unterstellten Feuerwehrangehörigen zu sorgen.

und
§4 Gefährdungsbeurteilung
Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat Gefährdungen im Feuerwehrdienst zu ermitteln und erforderliche Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz für alle Feuerwehrangehörigen zu treffen. Diese Maßnahmen sind insbesondere aus dem feuerwehrspezifischen Regelwerk
abzuleiten.

sowie
§8 Unterweisung
(1) Die Feuerwehrangehörigen sind im Rahmen der Aus- und Fortbildung
über die möglichen Gefahren und Fehlbeanspruchungen im Feuerwehrdienst sowie über die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren regelmäßig zu unterweisen. Die Unterweisung ist zu
dokumentieren.

dazu noch
§16 Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen
Die persönlichen Schutzausrüstungen sind nach den zu erwartenden Gefährdungen zu bestimmen und zu benutzen.

Ergänzend dazu https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/Feuerwehr/UVV_Feuerwehr/105-049_UKNRW_web.pdf

4 Betrieb
4.1 Verhalten im Feuerwehrdienst
§15 Verhalten im Feuerwehrdienst
(1) Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die
ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Dabei
müssen insbesondere bei Einsätzen und Übungen sich ändernde Bedingungen berücksichtigt werden. Im Einzelfall kann bei Einsätzen unter
Beachtung des Eigenschutzes zur Rettung von Personen aus Lebensgefahr von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden.
Einem sicheren Tätigwerden dient z. B., wenn
die körperlichen und fachlichen Fähigkeiten der Feuerwehrangehörigen
den Anforderungen bei Ausbildung, Übung und Einsatz entsprechen,
bei der Benutzung von Schutzausrüstung eine Überbeanspruchung der
Benutzerin bzw. des Benutzers vermieden wird,
Maßnahmen am Einsatzort den feuerwehrtaktischen Regeln entsprechen,
bei der Einschätzung der zu treffenden Maßnahmen im Rahmen der
Gefahrenabwägung auch die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen
geprüft wird
....

und

4.2 Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen
§16 Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen
Die persönlichen Schutzausrüstungen sind nach den zu erwartenden
Gefährdungen zu bestimmen und zu benutzen.
Die zur Verfügung zu stellende persönliche Schutzausrüstung ist in §14
aufgeführt.
Die im Feuerwehrdienst zu benutzenden Schutzausrüstungen werden von
der jeweils verantwortlichen Führungskraft festgelegt. Sie überwacht die
Benutzung.


Da steht nirgendwo was von EN 469 oder HuPF 1 und 4... da steht ganz viel von Beurteilung der Gefährdung, Auswahl des richtigen Schutzes der Einsatzkräfte gegen die jeweiligen Gefährdungen... und der richtige Schutz ist z.B. hier beschrieben, der DGUV war daran beteiligt!
https://www.feuerwehrverband.de/fachempfehlung-vegetationsbrand-aktualisiert/

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 07.07.2022 15:56 Ulri7ch 7C., Düsseldorf  
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 08.07.2022 08:30 Thom7as 7E., Nettetal
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