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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaWellenreiter der BDBOS - BOS Breitbandnetz ist in Planung, incl. TETRA Ende    # 10 Beiträge
AutorJako8b E8., Düsseldorf / NRW877679
Datum18.07.2022 18:00      MSG-Nr: [ 877679 ]862 x gelesen
Infos:
  • 18.07.22 Vorstellung Idee und Konzept vom Cyberhilfswerk

  • Der Ausblick in der BDBOS-Postille "Wellenreiter" (Ausgabe Sommer 2022) sollte keinen kommunikationsinteressierten BOS-Mitstreiter bzw. taktisch oder kostenrelevant betroffenen BOS-Verantwortlichen auf Dauer in "innovativer" Sicherheit wiegen.

    Bei der kommerziellen bzw. haushalterischen Größenordnung eines solchen Mehrphasenprojekt (drahtloses BOS-Breitbandnetz) stehen die Erwartungshaltung und Ziele (sofern praktikabel und praktikabel belastbar ausformuliert?) von 16 Bundesländern (nicht nur nPol, Pol), und einer nicht konkret erkennbaren Anzahl von Bundesbehörden (bzw. TETRA- und BB-Nutzer im Hintergrund), den umsatzfördernden Verkaufsstrategien heutiger und ggf. weiterer Anbietern (zielführend für einen echten Qualitäts- und Realisierungswettbewerb) gegenüber.
    Völlig unabhängig von der grundsätzlichen Machbarkeitsfrage, welche Frequenzen für ein künftiges BOS-Breitbandnetz tatsächlich regulatorisch über die Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der digitalen Dividende eins & zwei wurden in den letzten Jahren trotz rechtzeitiger Resulutionen durch die Innenministerkonferenz mögliche Frequenzblöcke mit Zustimmung der Ministerpräsidenten lieber an die kommerziellen Mobilfunknetzbetreiber "verscherbelt" (bzw. versteigert). Den Ländern war der eigene verbleibende Einfluss auf die Rundfunk- und Fernsehgestaltung via Sicherstellung von Frequenzen u.a. für DVBT-2 lieber als die Unterstützung des Landesinnenministers (erweiterte Trägerfrequenzzuweisung für Pol und nPol).

    Neben künftigen Infrastrukturgrundlagen für ein BOS-Breitbandnetz und dessen Administration, einschließlich operativ-taktischen Umsetzungen, soll an dieser Stelle erneut auf essentielle Herausforderung hinsichtlich künftig innovativ eingebauter Endgerätefunktionen sowie "breite" Endgerätekompatibilität (untereinander) und deren tatsächlich praktikabler Verfügbarkeit für untershiedlicher BOS-Aufgabenstellungen hingewiesen werden.

    Natürlich können TETRA-Sprach- (incl. SDS) oder BOS-Breitband-, sowie Smartphone-Devices parallel beschafft und von Einsatzkräften sicherlich "problemlos" fallorientiert nebeneinander als zukünftiges HRT/HFG bzw. eingebautes Fahrzeuggerät bedient, d.h. sicher beherrscht (??) werden.

    Als haushalterisch und supportrelevante Frage stellt sich diesbezüglich, ob künftig parallel "verteilte" Endgerätehardware schon ohne legitim ergänzende Sicherheitserwägungen wirklich noch durch BOS-Kräfte (in Krisensituationen, unter Zeitdruck) differenziert handhabbar und in Summe aller Aufwendungen (aus Steuergeldern) angemessen bezahlbar bleiben. Neben reinen Beschaffungs- und Inbetriebnahmekosten sollten operative Betriebskosten keinesfalls übersehen werden. Welche z.B. bei einer virtuellen Vernetzungsoption mit Backend-Systemen des eigentlichen Nutzers (z.B. auf "geschützte" Firmenapplikationen; d.h. Einsatzleitrechner, Datenbanken, usw.), ohne Update-, fortgesetzte Security- mit Authentifizierungs- sowie zyklische Kompatibilitätsprüfungsaufwendungen, sehr schnell ein Vielfaches der reinen Beschaffungsdsummen pro Abschreibungs- bzw. Hardwareanwendungszeitraum erreichen.

    Allein nur für Länderpolizeien "parallel" z.B. alle zwei Jahre neu zu beschaffende Smartphones (plus FLAT-Verträge) erfordert jeweils Millionen. Worin noch keine permanenten Administrations- oder IT-Sicherheitszugriffsaufwendungen enthalten sind! Welcher Mobilfunkendgerätevertragspartner kennt nicht die Problematik bei der Prüfung und Zuweisung von Entgelten für "sporadische" oder gar in betrügerrischer Absicht forcierten Mobilfunkdienstleistungsabrechnungen.

    Den BOS-Endgerätemarkt teilen sich momentan weitgehend zwei Hersteller, die beide chinesischen Shareholdern gehören, welche die TETRA-BOS-Endgerätehardware überwiegend durch Auftragsfertiger produzieren lassen. Die Herstellervielfalt sieht bei kommerziellen Mobilfunkgeräten (Smartphone-Grundlagen) zwar leicht beser aus, wobei auch dort überwiegend Auftragsfertiger produzieren. Nur das eine solche Smartphone-Fabrik (weitgehend in Asien, mit einer kaum EU-Datenschutzkonformen Betriebssystemsoftware - oder akzeptieren wir u.a. ein lokal permanent "verdecktes" Tracking einzelner BOS-Sicherheitskräfte durch den Software-Suppplier?? - ) etwa 700.000 Smartphones pro (!) Woche produziert!

    Um dieses fragwürdige Oligopol zumindest in der Zukunft nachhaltig verändern zu können (und dies auch wollen) sind bisher keinerlei Abstimmungsrunden oder diesbezüglihe Tendenzen erkennbar, z.B. welche Grundsatzfunktionen ein zukünftiges Standard-BOS-Funkgerät mit Breitbandoptionen denn abdecken müsste. Wenn kein Fördergeld für zielgerichtete Entwicklungsbeuftragungen oder Prototyping zur Verfügung steht, werden zusätzlich denkbare Endgeräteanbieter nur bei klaren Vorgaben sich überlegen, möglicherweise in einen Anbieterwettbewerb neu einzutreten.

    Das Risiko eines kaum mehr kostenminimiert betreibbaren Hardwarezoo (auch aufgrund diverser Fertigungs-Unterschiede) ist sonst genausowenig reduzierbar, wie eine vereinheitlichte bzw. flexibel austauschbare Geräteverwendung bei gleichzeitig vereinfachter Bedienungsschulung für BOS-Einsatzkräfte.

    Weit über technisch orientierte Zertifizierungsprozeduren hinaus wäre allerdings dazu im künftigen BOS-Anwendungsdetail zu definieren, ähnlich wie damalige Technische Richtlinien für analoge BOS-Funkgeräte (TR-BOS), was denn zunächst als Basisoption oder "später" erwartete Nutzungserweiterung konkret gewünscht bzw. erwartet (und natürlich auch bezahlt) wird. Aus leidvollen Digitalisierungserfahrungen aus der Wirtschaft ist bekannt, das im Rahmen nicht angemessen rechtzeitig belastbar ausformulierten IT-Realisierungsphasen bzw. Nutzungsfunktionsblöcken/interne Schnittstellen (sprich gewährleistete Mehrlieferantenkompatibilität einschließlich Bedienungsoberfläche) jede "nachträglich" zwingende Sonderlocke gleich mehrfach (Anpassungen bzw. Systemänderungen; fortlaufend erweiterte Update- und Support-Aufwendungen, etc.) unnötig Geld kostete.

    Nur welche BOS-Institution sieht hier für sich eine gewisse "Zuständigkeit", verbunden mit einer ausgeprägten Beharrlichkeit, eine solche anspruchsvolle Herausforderung (Standardisierte Endgerätekonzeptionsvorgabe für zukünftige BOS-"Funkgerätelieferanten") möglicherweise in den nächsten Jahren einer doch längerfristig gemeinsam verfolgten Zielabstimmung zuzuführen? Woher käme die hierfür unverzichtbare Expertise, oder zumindest nachweisbare Micromanagement-Fähigkeiten hinsichtlich belastbarer und international verständlichen Spezifikationsgrundlagen?

    Oder wird faktisch (bzw. global galaktisch) hingenommen, das ein zukünftig explodierender Kostenblock für den Einsatz innovativer "BOS-Funkgeräte" bei unzähligen BOS-Nutzern verteilt einschlägt, welche zumeist heute leider ganz andere Sorgen und Prioritäten haben. Proprietär eingekaufte System- bzw. Endgerätekonzepte kosten später i.d.R. mehr, weil preiswert erstmals zu wenig vorgeplant eingeführte Technologieentscheidungen für einen sehr teuren Nachverkaufszeitraum nur sehr selten von anderen Wettbewerbern halbwegs kompatibel adaptiert werden können. Mal ganz davon abgesehen, das irgendwelche ITK-Fachkräfte vor Ort solche komplexen Betriebshintergründe administrieren und im Störungsfall ggf. rund um die Uhr instandsetzen müssten.

    Als technologisch-taktisch besonders abschreckendes "Hardwarebbeispiel" (im hier skizzierten Spannungsfeld zwischen nur einem Anforderer und Monopolanbieter) wird auf das Desaster hinsichtlich einer "verzögerten" Ersatzbeschaffung für Bundeswehrfunkgeräte (aus den 80-Jahren; MoTeKa) erinnert. Hier reichten bisher eingeplante 5,4 Milliarden immer noch nicht aus, um rechtzeitig ca. 30.ooo neu entwickelte Digitalfunkendgeräte (als Gesamtsystemaufwand) mit geschützter Sprach- und Datenübertragungsoption bei nur einen (!) Auftraggeber "auszutauschen".

    Aufgrund technologisch bevorstehender Substitution derzeit vorhandener TETRA-BOS-Endgeräte (TETRA25 nur bis 2030?) vor dem Hintergrund innovativ dann implementierter Netzbetriebsergänzungen (nicht nur für reines BOS-Breitband, sondern erheblich erweiterter Digitalisierung) wird bei heute schon bekannten BOS-Nutzerzahlen (ohne Vollkostenerwägungen) bundesweit eine ähnlich zu erwartende Größenordnung zu erwarten sein. Zumindest sämtliche Endgerätebeschaffungskosten (incl. fortlaufender ggf. jährlicher Lizensierungen) sowie Unterhaltsaufwendungen für involvierte BB-Backendsysteme werden bei diversen BOS-Institutionen "anfallen". Wären von einer ausgebliebenen Entwicklungsfokussierung bzw. Systemkonzeptstandardisierung nur BOS-Kostenstellen in den Bundesländern betroffen?

    Eine Mobilfunkergänzung in einer TETRA-Endgerätebasis, z.B. via standardisierbaren Hardware-Plug-In (soviele Varieanten bzw. Chip-Hersteller gibt es auch hier nicht mehr), ist technologisch unwesentlich davon unabhängig ob die Mobilfunkalternative autark anstelle eines sonst dienstlich zusätzlich erforderlichen Smartphones, innerhalb eines strikt abgeschotteten 5G-Kernnetz der BDBOS, oder gewissen Mischformen (via Netslicing & Co) betrieben wird. Entscheidend sind freigegebene Nutzungsfunktionsblöcke bzw. die manuell zugängliche Endgerätebedienoberfläche auf Basis der jeweils implementierten Endgerätefirmware. An dieser Stelle lauern ohne Spezifikationsvorgaben propritär allerdings unendlich kostenpflichtige Softwarenachrüstungsumsätze im Sinne der Anbieter. Während die Preise für die reine Mobilfunkabwicklungsfunktion (vgl. Mobilfunkchips für IoT-Anwendungen) sich im rasanten Sinkflug befinden.

    Viel entscheidender ist die Frage welcher BOS-Breitbandnetzbedarf bei wem überhaupt exisitiert. Die beeinflusst vorher erforderliche Netzbetriebsergänzungen für beabsichtigte LTE bzw. 5G-Grundlagen bzw. Mobilfunknetzkopplungen (BDBOS-Kostenumlagen?).

    Dageen werden Endgerätebeschaffungspreise weitgehend vom Softwareentwickungsaufwand geprägt, welcher auf wieviel potentiell später gekaufte Endgeräte umgelegt werden könnte. Wird potentiellen Anbietern ohne eine vorher rechtzeitig definierten Mobilfunk-TETRA-Endgerätespezifikation evertriebsorientiert eine Nachfrageseparation (TETRA mit oder ohne Mobilfunkoption, ob genutzt oder nicht) gf. auch schleichend eingeräumt, darf man sich nicht über künftige "Mondpreise" beklagen. Erst recht bei nur zwei bis drei verbleibenden Hardwarelieferanten! Auch mit Rahmenverträgen wird der Ausgabeschmerz bei jeder finanziell immer noch gebeutelten BOS nicht viel kleiner werden.

    Eine separate Mobilfunknutzungsoption, ohne Breitbandnotwendigkeiten im BOS-Umfeld, also reine Sprach- und SDS-Übertragungen, hätte m.E. bei nur noch einem mitzuführenden Endgerät deutliche Beschaffungs- und Betreibervorteile für die meisten BOS-Gliederungen. Auch für derzeiti ausschließliche BOS-Sprachnutzer, welche heute noch keine eigenen BOS-Breitbandnotwendigkeiten sehen.

    Die technologische Verknüpfung zwischen dem TETRA-TMO-Netzgrundlagen gemäß BDBOS und kommerziellen Mobilfunknetzbetreibern wurde ja schon testweise realisiert. Unabhängig von noch zu treffenden Grundsatzentscheidungen fehlt m.E. die daraufhin abzustellende bzw. "nachzuentwickelnde" Endgerätehardware einschließlich gewährleisteter BDBOS-Zertifizierungs- sowie Sicherheitsgrundsätzen. Glaubt man den heute bekannten Endgerätelieferanten für TETRA-BOS, können in spätestens drei Jahren (2025?) völlig andere mobilfunkkompatible TETRA-Endgeräte mit BDBOS-Zustimmung gekauft werden.
    Da ein bundesweit (!) krisensicherer Eigenbetrieb oder kostenpflichtiger Einkauf von LTE bzw. 5G-Breitbandoptionen ganz andere Aufwandsdimensionen erreicht als die aktuelle Vorhaltung und Netzhärtung der vorhandenen TETRA25-Infrastruktur, dürfte eine durchaus denkbare, vollumfängliche Substitution heutiger TMO-Grundlagen noch ein paar Jährchen auf sich warten lassen.
    Der Quasi-ausfall von 33 TBS in RLP und 29 in NRW (vgl. Berichte an die jeweiligen Landtage) resultierte ja nicht aus Technologiedefiziten, sondern ausschließlich auf Grund einer nicht krisenfest belastbar abgeschlossenen TBS-Inbetriebnahme (Stromversorgung oder DXT-Anbindung, sprich lokalen Billig-Implementierung - welche irgendwann sicherlich zur Aufrüstung 2023, 2024, 2025 eingeplant war).

    Es ist nicht genug zu wissen, man muss es auch anwenden.
    Es ist nicht genug zu wollen, man muss es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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     16.07.2022 12:56 Hein7er 7O., Scharnebeck
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     17.07.2022 10:41 Alex7and7er 7H., Burgheim
     18.07.2022 08:20 Simo7n S7., Gomaringen
     18.07.2022 10:16 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     18.07.2022 11:51 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     18.07.2022 14:18 Alex7and7er 7H., Burgheim
     18.07.2022 12:25 Eric7 M.7, Kenzingen
     18.07.2022 18:00 Jako7b E7., Düsseldorf  

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