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Drehleiter mit Korb
RubrikTechn. Hilfeleistung zurück
ThemaERHT mit DLK3 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW878063
Datum02.08.2022 23:50      MSG-Nr: [ 878063 ]2418 x gelesen

Da mir der Themenkomplex der einfachen Rettung aus Höhen und Tiefen bisher nicht näher bewusst war (wir haben eine Höhenrettungsgruppe, die alle Tätigkeiten übernimmt die über die 'normale' Absturzsicherung hinausgehen) habe ich versucht mich etwas in die Thematik einzulesen.

So beschreibt die LFS-BW (pdf) die ERHT als eine Tätigkeit, die zwischen der Absturzsicherung und der SRHT (Höhenrettung) angesiedelt ist. Das dabei zu verwendende Gerät soll sich auf den genormten Gerätesatz "Auf- und Abseilgerät" in Verbindung mit dem Gerätesatz "Absturzsicherung" beschränken. Weiterhin ist eine Begleitete Rettung nicht vorgesehen. Beim Einsatz der Drehleiter als Festpunkt soll das Verfahren mit der Drehleiter "vermieden werden".

Beschrieben wird in der Unterlage auch die Rettung eines Patienten mittels Schleifkorbtrage aus einem Obergeschoss, bei dem die DLK lediglich als Festpunkt(e) verwendet wird und die eigentliche Rettung über das Auf- und Abseilsystem erfolgt (die redundante Sicherung über den Gerätesatz Absturzsicherung, wenn ich es richtig verstanden habe). Es dürfte wohl die Meinung mehrheitsfähig sein, dass der DLK-Maschinist hier keine Kranführer-Ausbildung benötigt.

Auf der anderen Seite bietet die Firma Magirus ein vorkonfektioniertes Verbindungsmittel Tragenrettung (pdf) an, das in der Beschreibung ebenfalls für die Verwendung im Rahmen der ERHT beschrieben wird. Auch hier wird eine "durchgehend doppelte Sicherung" beschrieben, jedoch ist das System offensichtlich dafür gebaut in der gewünschten Länge fest an der Leiterspitze angeschlagen zu werden und dann die Trage über die Leiterbewegungen zu verfahren. Ebenfalls wird eine begleitete Rettung als Einsatzmöglichkeit genannt.

Offensichtlich entspricht die Definition der ERHT der Firma Magirus hier nicht der Definition der LFS-BW. Gibt es Regelwerke oder (außerhalb von BW?) weitere Definitionen von ERHT die so eine Erweiterung beschreiben oder muss hier jeder Anwender seine eigene Gefährdungsbeurteilung durchführen (lassen)?
Offen bleiben dabei ja noch die Punkte Notwendigkeit bzw. Fehlen der Kranführer-Ausbildung und Begleitung des Patienten. Kann man auch die über eine Gefährdungsbeurteilung regeln?

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 02.08.2022 23:50 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 03.08.2022 06:20 Alex7and7er 7H., Burgheim
 03.08.2022 06:55 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)

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