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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Luftfahrzeugeinsatz - Lebensgefahr möglich! | 24 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 M.8, Osten / Niedersachsen | 878236 | ||
Datum | 12.08.2022 11:32 MSG-Nr: [ 878236 ] | 1187 x gelesen | ||
Moin, ich befürchte, das wird so nicht möglich sein. Der Umfang und die Struktur der Streitkräfte richten sich ausschließlich am Verteidigungsauftrag gem. Art.87a GG aus. Subsidiäre Amtshilfe oder ein möglicher Einsatz im Inneren (soweit nach den Normen des GG möglich) sind weder struktur- noch ausrüstungsbestimmend berücksichtigungsfähig. D.h., der Umfang des Bestands an z.B. Transporthubschraubern und deren Fähigkeiten/Einsatzoptionen richten sich ausschließlich nach dem anerkannten militärischen Bedarf. Eine Nebennutzung im Katastrophenschutz ist dann entweder zufällig möglich, oder auch nicht. Auch eine Stationierung von "Kleinstkontingenten" (1-2 H/C würde man militärisch als Schwarm bezeichnen ;-) ) flächendeckend zur Unterstützung des Katastrophenschutzes ohne nachvollziehbaren Bezug zum Verteidigungsauftrag wäre haushaltsmäßig nicht zulässig (die zusätzlichen Kosten hierfür wären enorm und nicht im EP14 begründbar) und im übrigen weder infrastrukturell noch personell oder technisch-logistisch leistbar (es ist ja jetzt schon eigentlich zu wenig Personal da, das kann nicht auch noch weiter zersplittert werden). Kurz gefasst: im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten helfen wir gerne beim Katastrophenschutz, aber das ist nun einmal nicht unsere Hauptaufgabe als Streitkräfte. Schöne Grüße Dirk | ||||
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