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| Rubrik | Feuerwehr-Historik | zurück | ||
| Thema | Tragkraftspritzenanhänger Baujahr 1962 - Vorgabe Geschwindigkeit in Norm | 26 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 878285 | ||
| Datum | 14.08.2022 09:08 MSG-Nr: [ 878285 ] | 1384 x gelesen | ||
Geschrieben von Heinrich B. Später wurden die dann auf dem Land weiter verwendet und hinter einem Trecker gehangen. Die fuhren damals nicht schneller und der Unterhaltungsaufwand war bei einem 25 km/h-Anhänger nicht so groß. gilt aber nur für Anhänger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, auch schon früher, vgl. hier die alte Fassung des gestrichenen § 18 der StVZO: https://www.buzer.de/gesetz/2423/al6067-0.htm (Das Betreiben eines Fw-Anhängers der Gemeinde - auch mit einem LoF-Fahrzeug! - ist damit NICHT so erlaubt!) Aktuelle Regelungen kurz erklärt: https://www.wochenblatt-dlv.de/feld-stall/landtechnik/zulassungsfreie-anhaenger-ohne-25-kmh-schild-fahren-567583#:~:text=2a)%20der%20Fahrzeug%2DZulassungsverordnung%20(,oder%20selbstfahrenden%20Arbeitsmaschinen%20gefahren%20werden. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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