Rubrik | Feuerwehr-Historik |
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Thema | Tragkraftspritzenanhänger Baujahr 1962 - Vorgabe Geschwindigkeit in Norm | 26 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 878325 |
Datum | 15.08.2022 22:46 MSG-Nr: [ 878325 ] | 694 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Tragkraftspitzenanhänger
Geschrieben von Michael W.Der Gesetzgeber hat sich aber schon was dabei gedacht.
Bestimmt hat sich der Gesetzgeber bei jeder Neufassung und jeder Änderung der Vorschriften was gedacht.
Allerdings ist die StVZO (und die aus ihr ausgegliederte FZV) ein gewachsenes Werk, da muss das Ergebnis der seit 1937 durchgeführten Änderungen und Erweiterungen nicht zwingend auch in Summe stimmig oder durchdacht sein.
Mir scheint auch die Zulassungsfreiheit von Feuerlöschanhängern tatsächlich eine Nachkriegs-Erfindung zu sein. Bestimmt hatte man dabei vor allem die TSA im Hinterkopf, aber es ist halt bis heute so geblieben und damit sind heute auch solche oder
solche Anhänger zulassungsfrei und müssen weder zur HU noch zur SP. Für das erste Beispiel: 32 Tonnen, 80 km/h. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber das so wollte.
(vermutlich können sich Feuerwehren und Zulassungsstelle das auch nicht vorstellen, und deswegen werden solche Anhänger wohl üblicherweise ganz normal angemeldet und überwacht. Jedenfalls sehe ich bei beiden HU-Plaketten und SP-Marken...)
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