| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Warum gibt es KLF, TSF und TSF-W? | 82 Beiträge |
| Autor | Thor8ben8 G.8, Leese / Niedersachsen | 878628 |
| Datum | 02.09.2022 16:18 MSG-Nr: [ 878628 ] | 2742 x gelesen |
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Drehleiter mit Korb
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
Tragkraftspritzenfahrzeug
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Kleinlöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Kleinlöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Moin,
Geschrieben von Michael W.Wenn man die Normen an den entsprechenden Stellen etwas flexibler gestaltet, könnte man das so machen. Bezüglich Pumpenleistung ist meist sowieso in jedem 10er Fahrzeug eine 20er Pumpe eingebaut. Bezüglich Beladung sollte man dann aber beim HLF20 flexibler werden.
NEIN! Denk' nicht einmal daran... Da ist noch nicht einmal was zuende vorgeschlagen, schon starten aus RLP die altbekannten Wildwuchsrunden... Und gleich heißt's wieder "wir regeln nur, was anderswo auch rumfährt". Als wenn's eine amtliche verbriefte Aufforderung dazu nun irgendwie besser machen würde.
Geschrieben von Michael W.Allerdings bestand man dort seitens des Landes für die Bezuschussung dann auch auf das vorhandensein des normgemäß beim HLF20 erforderlichen Sprungretters. Verusacht jede Menge Kosten und Folgekosten, obwohl der auch 5km weiter an einem anderen Standort zusammen mit einem HLF und DLK schon vorgehalten wird
Wenn Du den SP brauchst, dann brauchst ihn jetzt oder gar nicht, jedenfalls nicht in 10 Minuten...
Geschrieben von Michael W.und ein HLF10 ansonsten für die Risikoklasseneinstufung ausgereicht hätte.
War es nicht RLP, das pauschal 14t LF16/12 durch 11t HLF10 mit 12t-Ausnahme für vollwertig ersetzbar hielt? Auf dass dann die Allrad-Mehrgewichtsklausel zu einer generellen Freigabe wurde und die Gewichte darüber hinaus munter kletterten.
Und war es nich RLP, dass die 8er Klasse durch ein MLF ersetzen wollte, wo an der LFKS schon die Demonstratoren mit WV- und TH-Modul standen, während man dem Rest der Welt noch was erzählte, dass es doch leeeediglich um ein feste Pumpe für ein TSF ginge?
Also kommt da in Konstellationen wie deiner angeführten mit HLF10-Erfordernis die zum HLF 20 gepimpt wird vermutlich am Ende in den meisten Fällen doch bloß wieder die gleiche Fzg-Klasse hin, die ursprünglich auch mal da war, bevor man als Landesaktion alle Typen um einen halben Schritt durcheinanderwürfelte?
Geschrieben von Michael W.Ebenso sollte man beim MLF die Wahl haben, ob man es mit PFPN (dann Bezeichnung TSF-W) oder FPN (dann MLF) baut. Wird vielfach schon so gemacht. Das KLF könnte dann auch entfallen. Man könnte auch einfach wieder den Spielraum beim TSF-W etwas größer gestalten, da gab es ja auch mal in der Norm erwähnt die "light"-Variante, nichts anderes ist doch das aktuelle KLF.
Glückwunsch. Aktion Klassenaufstieg vollendet, wenn das TSF-W nun als (M)LF spielt und das KLF nichts anderes mehr als ein frühes TSF-W ist?
Gruß,
Thorben
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