Hallo,
Geschrieben von Henning K.Da wird verkauft, was vom Kunden nachgefragt wird (unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen).
Und genau in den gesetzlichen Rahmenbedingungen liegt das Problem. Zu Zeiten des Post-Monopols war das einfach, da gab es Rahmenbedingungen, damit die Kommunikationsnetze auch bei Stromausfall noch funktionieren. Auch auf Endgeräteseite, ein Schnurlostelefon, das eine Stromversorgung braucht, war als einziges Gerät nicht zulässig, das analoge Telefon funktionierte selbst bei Komforttelefonen in Grundfunktionen auch mit der Versorgung aus dem Netz, am ISDN-Anschluss wurde ein Telefon als "Nottelefon" konfiguriert. Lediglich Kunden mit Telefonanlagen mussten sich um eine ausfallsichere Kommunikationsmöglichkeit selber kümmern. Die Vermittlungsstellen hatten Riesen-Batteriebänke und/oder Notstromgeneratoren.
So lange man das nicht den entsprechenden Netzbetreibern als Netzanforderung bzw. Endgeräteanforderung gesetzlich vorgibt, wird das kein einziger Netzbetreiber von sich aus machen, da das natürlich viel zu teuer ist. Auch der Hinweis auf "Kundenforderung" geht da ins Leere. Selbst wenn ein einzelner Kunde sowas fordern würde, wird es ihm halt von keinen angeboten, was will er denn dann machen?
Solche "Features" können nur gesetzlich vorgegeben werden. Natürlich legen die Netzbetreiber dann die Kosten auf die Endnutzer um, das verhindert aber, dass es solche "Notfunktionen" gar nicht gibt. Zumindest kann man damit den profitgierigen Sparfüchsen etwas den Wind aus den Segeln nehmen.
Gruß,
Michael
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