Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Fähigkeitsmanagement | 38 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 879254 |
Datum | 05.10.2022 13:33 MSG-Nr: [ 879254 ] | 1328 x gelesen |
Definieren wir Normtreue an der Stelle mit Eckdaten wie Masse, Besatzung, (wesentliche Mindest-)Beladung, Tank (mind.), oder fällt schon durch was den Füllschlauch nen halben Meter zu kurz hat?
Die Fähigkeit "Transport von Löschwasser-Fahrzeuggebunden" kann u.a. "beauftragte Fahrzeuge oder vergleichbar" mitbringen, und die Fähigkeit "Einrichtung von Brandschneisen und andere Präventionsmaßnahmen" ist sogar eine komplette Wundertüte voller Bagger, Bergepanzer oder Dorfkommandanten, die zur Bestrafung ihrer Normfehlerfahrzeugbeschaffung mit dem Klappspaten anrücken müssen.
Ich glaube, die Denkweise in Fähigkeiten muss sich in Feuerwehrkreisen allgemein noch stärker ausbreiten. Von solchen Kinkerlitzchen, ob ein Trupp-TLF einen oder zwei Beifahrersitze mitbringt, muss man sich in den Größenordnungen vielleicht dann doch recht flott verabschieden.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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