Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Analogfunk soll in Bayern doch nicht so schnell beerdigt werden #
| 195 Beiträge |
Autor | Jako8b E8., Düsseldorf / NRW | 879487 |
Datum | 17.10.2022 19:33 MSG-Nr: [ 879487 ] | 4085 x gelesen |
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Direct Mode Operation, Betriebsmodus im Digitalfunk, in dem man sich direkt mit anderen Geräten verbindet ohne über das Netz zu gehen
Innenminister
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Ich kann ja gerade noch so eben verstehen warum dem TETRA-BOS-Konzept nicht wirklich vertraut wird. Und soweit noch analoge BOS-Geräte betriebsbereit und vollfunktionsfähig vorhanden sein sollten, sind diese nicht vorzeitig zu verschrotten.
Nur bei der eigentlichen Grundsatzfrage, braucht die BOS einen "Plan B" bzw. eine drahtlos redundante Übertragungsinfrastruktur, kommen wir in der bisher argumentierten Form außerhalb von lokal prägend "zusammengestellten" Ausnahmeansätzen oder personenbezogen "gepflegten" Alternativkonzepten außerhalb von BOS-Standards nicht wirklich weiter (Kaum praktikabel vermittelbar, nicht wirklich ohne spezifisches Know-How redundant/substituierend betreibbar, Exot ausßerhalb üblicher BOS-Nutzungsabläufe, etc.).
Versuchen wir hier mal tragfähige Ergänzungen oder Handlungsalternativen aufzuzeigen. Unabhängig davon ob sie im Detail gefallen, oder "undurchsichtige" Strategen im Hintergrund sowas in der skizzierten Art nicht wollen (-> realisitsche Gegenvorschläge?).
Diskutiert wird im auslösenden Thread eine drahtlose BOS-Kommunikationsreserve im kommunalen Umfeld. "Gefordert" wird ein "belastbarer" Weiterbetrieb der analoger BOS-UKW 4m-Band-Grundlage für eine jederzeit ergänzende Erreichbarkeit, beispielweise im Kreis Erding.
Dafür zwingend notwendig wären (über Jahre!) analoge BOS-FuG (d.h. zusätzlich zu TETRA-BOS) auch in Neufahrzeugen (ab 1.200 Euro aufwärts ! ! !), sowie ein Relais- oder Gleichwellenfunknetz. Eine analoge Relaisstelle könnte sicherlich "dauerhaft" mit einer gepufferten Autobatterie (z.B. über Photovoltaik) "autark" betrieben werden. Und wie hoch müsste allerdings nur eine Antenne positioniert werden, um noch sicher bis mindestens zur Kreisgrenze zu kommen?
Maximal viermal könnte dies (mit Tonruf I / II, jeweils kurz / lang) in einem beschränken Areal pro Kanal realisiert werden, um auch größere Landkreisausdehnungen weitgehend mit 10 Watt Sendeleistung "abzudecken". Wie groß dabei einzelne Abdeckungslücken wären, lassen wir mal außen vor. Denn Funklöcher hat es jedem analogen BOS-Funkkanal auch mit 10 Watt Sendeleistung immer schon gegeben, und waren über Jahre inzwischen den meisten regelmäßgen BOS-Sprechfunkern bekannt.
Ob die Funkdisziplin bei tonrufgesteuertem Relaisbetrieb (unter Druck) wirklich eingehalten wird, muss ich aufgrund eigener Erfahrung in der Vergangenheit schon bei kleineren Einsatzherausforderungen (d.h. erweiterter Kanalbelegung) bezweifeln.
Eine https://www.klaus-paffenholz.de/bos-funk/gleichwelle.html" target="_blank">Gleichwellenalternative "versorgt" im Regelfall nur einen klassischen 4m-Band-Kanal (d.h. nur einer kann ggf. kreisweit sprechen). Benötigt u.a. eine umfangreichere, stromzuversorgende Zubringertechnik zu mehreren dislozierten Standorten, welche mit monatlich nicht unerheblichen Betriebskosten (Kontrolle, Support, Instandsetzung) verbunden wäre. Unabhängig von einem nicht unerheblichen Ersatzteilversorgungs- und Facharbeitskräfteproblem; um ein solches Technologie- bzw. multiple Gerätekonzept längerfristig über mehrere Jahre jederzeit (!) zuverlässig selbst belastbar betreiben zu können! Ein jeder möge sachlich im lokalen Umfeld selbst bewerten, wo urlaubs- und krankheitsunabhängig u.a. auch Werktags in der Nacht bei einsatzbehindernden Technologiemacken "echte" handlungsfähige IuK-Expertise in angemessener Anzahl und Qualität zur Verfügung stände.
Und ob selbst geneigte BOS-Sprechfunknormalnutzer mit den somit parallel vorgehaltenen Betriebsgrundlagen passend umgehend könnten. Das war schon zu Zeiten analoger Ad-hoc-Relaisabdeckungen, oder überregionaler RS2-Vernetzungen einsatzgefährdend! Mit animierten Bildchen oder vielen minutenkurzen Streams sich nur auf "sehr" wenige Digitalfunkbetriebsaspekt zu beschränken, läuft außerhalb tagtäglicher Routine ins Leere, weil keine lagangepasste Ausrückordnung für TETRA-Normalos vermittel wurde, das überegionale Fleetmapping im Hintergrund ein Buch mit sieben Siegeln bleibt. Und erst recht implodiert, wenn im Krisenfall (vgl. Hochwasser 2021) kein Mobilfunknetz für persönliche WhatsApp-Recherchen oder Bedienungsdownloads zur Verfügung steht.
Entweder können einzelne Beschwerdeführer relevante BOS-Betriebsfunkbedingungen nicht auseinander halten (oder wollen es aus zweifelhafter Motivation auch nicht), oder weil offizielle BOS-Verantwortliche (oder Funktionsebenen) mal wieder wortgewaltig von eigenen Einsatzvorbereitungsversäumnissen oder exzentrischen Auffassungskonsequenzen ablenken wollen.
Wenn analoge BOS-UKW-Reserven verbleiben sollen, muss sich der BOS-Sektor endlich geballt mit Bundesrecht (TK § 87 GG), bzw. den Vorstellungen der Bundesnetzagentur auseinandersetzen (vgl. Frequenznutzungsplan). Welche seit etwa 2004 über einen verordnungslegitimierten KannWeg-Vermerk (mit Verweis auf den Wechsel zu TETRA-BOS) den Entzug der formale BOS-Betriebserlaubnis "in Aussicht" stellt. Dieser regulatorische Ernstfall ist nicht nur ein theoretisches Risiko.
Deshalb spielen laienhaften Forderungsauftritte von Kommunalgewaltigen hier keine Rolle (und wirken eher hilflos oder gar bemitleidenswert). Welche zudem im BOS-Funksektor für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr kaum in nur einem Bundesland schaffen, mit nur einer Stimme zu sprechen, um so legitime Interessen "gebündelt" möglichst bundesweit (!) zu verfolgen.
Es macht möglicherweise wirklich Sinn, regulatorisch"auf Dauer" mindestestens den 2m-Bereich mit den duplexfähigen Känälen 100 bis 125 nicht nur für lokal realisierte POCSAG-Alarmierungen (unabhängige Netzinfrastruktur) beizubehalten. Diesbezügliche oder ähnlich formale Erhaltungsaktivitäten? Außer argumentatorische Worthülsen auch hier Fehlanzeige.
Welche Kommunikationsoptionen verbleiben auf kommunaler Ebene?
Warum nicht via TETRA-Betriebsfunk eine zusätzliche Netzinfrastruktur etablieren? Dann entfällt sofort jede Beschaffungs- und Vorhaltenotwendigkeit von zusätzlichen, technologieseparaten Funkgeräten in jedem Einsatzfahrzeug. Über die Programmierergänzung "Werkfeuerwehr" kann sich jedes TETRA-BOS-Digitalfunkgerät in TETRA-TMO-Betriebsfunknetze einbuchen, sofern dort die Endgeräte-ISSI vorbereitend "eingetragen" wurde. Ein Betriebsartenwechsel ist genauso einfach wie ein Gruppenwechsel, oder die Umschaltung zwischen DMO und TMO. Diese Handhabung dürfte ja noch einfach zu vermitteln sein.
Entweder auf Grundlage kommerzieller TETRA-Betriebsfunkanbieter (z.B. monatliche Abo-Lösung), oder über eine lokal selbst vorzuhaltende (oder gemeinsam mit Bauhof, ÖPNV, Flughafen, Ordnungsamt, u.ä. genutzten) TETRA-TMO-Basisinfrastruktur (mit drei separaten Zeitschlitzen!). Wer Steuergelder für analoge BOS-Relaisstellenreserven ausgeben wollte, hat es somit in der eigenen Hand, wieviel Geld er für eine autarke und kreisweit flächendeckend ergänzende Krisenkommunikationsgrundlage wirklich aufwenden will.
Es sind diverse "bezahlbare" Supplierkonzepte bekannt, welche auch mehrere räumlich verteilte TMO-Basisstationen ohne separate Vermittlungsebene (vgl. DXT) vernetzen könnten, und sich trotzdem als eine gemeinsam flächendeckende TMO-Betriebsgrundlage zentral administrieren lässt.
Wer verbindungstechnisch nur wenige Kommando- oder Befehlsstellen rückfallsicher "versorgen" möchte, sollte ergänzend über die oben schon erwähnte 2m-Option hinaus über zusätzliche Endgeräte im krisenfesten 450-Mhz-Netz der Energieversorger nachdenken. Natürlich gehen auch Satellitentelefone (mit exisiterenden Traffic-Randbedingungen sowie nicht zu vernachlässigenden Line-of-Sight-Herausforderungen).
Letztendlich ist es immer wieder die gleiche Frage von einmaligen und laufend aufzubringenden Betriebskosten, welche die öffentliche Exekutive (auf Landesebene bzw. IM für echt gehärtetes TETRA-BOS) nur sehr "zurückhaltend" aufbringen will. Beispielsweise für echte Krisensituationen wie beim Hochwasser 2021. Wo über mehrere Stunden, partiell über Tage (!), resultierende Einsatzaufträge nur noch auf Grundlage mitgeführter BOS-Kommunikationsoptionen (weil Totalausfall aller drei Mobilfunknetze) zu erledigen waren!
Man kann nur hoffen das zukünftig zielführend initiierte "Erwägungen" nicht überwiegend mit wiederholt untauglichen TETRA-BOS-Diskussionsobjekten verbunden werden (noch mehr "unterschiedlich" zu bedienende Entgeräte in BOS-Einsatzfahrzeugen) . Dies fördert möglicherweise nur weitere Verärgerungen bei Einsatzkräften, warum objektiv belegbare Hintergrunddefizite nicht endlich zentrierter beseitigt werden. Ohne grundsätzlich tragfähig definiert ausformulierte und nachgelagert daraufhin ständig eingeforderte Ziel- bzw. Erledigungsvoraussetzungen (weitgehend gemeinsam, auch mit Wirkung für uns selbst !!!) wird bei einer förderal leider beklagenswerten Verantwortungsdiffusion (sowie einsatznachfolgenden Demenz bezüglich konkret ableitbarer Entscheidungs- bzw. Beschaffungsnotwendigkeiten) kaum eine legislativ nachhaltig stabilisierte BOS-Funkbetriebsgrundlage eintreten.
Nicht vergessen! Mit der phasenorientierten (URL, Seite 47) Einführung einer drahtlosen BOS-Breitbandumsetzung (die ersten Schritte wurden schon gemacht!) haben alle BOS-Mitstreiter eine neue Chance sich rechtzeitig in grundsätzliche Netzbetriebsverfügungsaspekte sowie weitgehend einheitliche Endgerätebedienungen (sonst propritär über Jahre drohender Hardwarezoo anstelle herstellerunabhängig standardisierter LTE/TETRA-BOS-Endgerätespezifikationsvorgaben, weil SiKa-ähnliche-Verschlüsselungsgrundlagen für BOS existenziell unverzichtbar bleiben) einzubringen!
Nicht quake, make!
Es ist nicht genug zu wissen, man muss es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muss es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)
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