Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Betriebsstoffversorgung - war: Taktisches Gesamtkonzept, ... | 46 Beiträge |
Autor | Hein8er 8O., Scharnebeck / | 879687 |
Datum | 24.10.2022 21:25 MSG-Nr: [ 879687 ] | 1462 x gelesen |
Infos: | 22.10.22 Landkreis Heilbronn nimmt Nottankstellen in Betrieb
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Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Ja, die Freistellung nach 1.1.3.1d ist bekannt. Bei uns in der Gefahrgutunterweisung wird aber leider gelehrt das diese wirklich nur den Notfall gedacht ist. Und ich kann es sogar verstehen. Wenn es mal vor Gericht kommen sollte dann fragt sich der Richter zurecht, ob die Inanspruchnahme von 1.1.3.1d an Tag 35 der Katastrophe, im täglich gleichbleibenden Mengen und Routen, noch davon gedeckt ist.
Das Problem ist, keiner mag in der ausbildung graubereiche. Schwarz odr Weiß, mit eindeutigen Beispielen.
Geschrieben von Ulrich C.Und nein, ich verstehe nicht, warum wir uns in den BOS mehr Steine in den Weg legen, also unbedingt sein muss...
Tja, das Problem ist das sich Leute Arbeit ersparen und keine Verantwortung übernehmen wollen. Nicht jeder mag so risikobereit wie du und ich sein. Ich sage mir, solange die Behälter geprüft und sicher sind, mein Fahrzeug geprüft und sicher ist, mein Fahrer verantwortungsbewusst und eingewiesen, solange kann auch auf ein paar Stück Papier verzichten. Die Folgen eines Zwischenfalls sind zu 99,999% die gleichen, egal ob ein Stapel Papiere dabei ist, oder nicht. Aber das persönliche Restrisiko von 0,001% ist manchen zu viel.
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| 16.05.2022 20:14 |
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Dirk7 S.7, Lindau Taktisches Gesamtkonzept, war TLF-W war:TLF 2/3000 (dt.) vs. CCFM (fr.) | |