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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schadensersatz nach einer Asbestfreisetzung während eines Brandes | 17 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 880329 | ||
Datum | 23.11.2022 21:33 MSG-Nr: [ 880329 ] | 904 x gelesen | ||
Die Betriebsgefahr ist auch nur eine Gefährdungshaftung.. Eine Gefährdungshaftung scheidet auch aus, denn für eine Gefährdungshaftung muss dies zwingend in einem Gesetz aufgeführt sein. Und auch bei der Gefährdungshaftung hast du das Problem das diese bei einem Unfall durch höhere Gewalt raus ist. Und ein Brand zB durch einen technischen Defekt schon diese Gefährdungshaftung nicht mehr existiert. Desweiteren trifft die Gefährdungshaftung nur beim Handeln bestimmter Tätigkeiten zu, die zwar gefährlich sind, aber allgemein akzeptiert werden. Wie zB die Prdoukthaftung beim Hersteller. Fliegen, Auto fahren etc. Ein Hausbesitzer der seit 50 Jahren ein Asbestdach hat, handelt aber nicht und eine Haftung aus keinerlei Tätigkeit gibts nicht. Kurz und knapp ... Die Kommune bleibt definitiv auf den Kosten "sitzen". Und sowas wirds sich auch gott sei dank nie ändern. | ||||
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