Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Schadensersatz nach einer Asbestfreisetzung während eines Brandes | 17 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 880334 |
Datum | 24.11.2022 10:11 MSG-Nr: [ 880334 ] | 787 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung
Geschrieben von Alexander H.Der Nächste kommt dann auf die Idee die Kosten der Reinigung der PSA beim Brand in Rechnung zu stellen "Der Nächste" = Rheinland-Pfalz (seit 2016), zumindest bei Gewerbebetrieben kann man hier Kostenersatz für "verbrauchte oder beschädigte PSA" abrechnen, sofern die Schäden auf einer über normale Gebäudenutzungen hinausgehenden Gefährdung beruhen.
Die vorliegende Fragestellung mit Asbest im Baumaterial würde darunter aber m.E. nicht zu packen sein.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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