Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Bürokratiewahnsinn: Feuerwehr kauft Warntafel für mehr Sicherheit und darf sie nicht einsetzen | 44 Beiträge |
Autor | Mart8in 8S., Gelnhausen-Hailer / Hessen | 880385 |
Datum | 27.11.2022 17:34 MSG-Nr: [ 880385 ] | 2163 x gelesen |
Hallo zusammen,
nach wie vor stimmt mich dieses Thema nur traurig.
Bei der Argumentation braucht man den betreffenden Aufsichtsbehörden mit mehr Sicherheit für die Einsatzkräfte ja nicht zu kommen, sonst gäbe es diese Problematik ja gar nicht.
Ein Versuch wäre folgendes:
Eine fahrbare Absperrtafel (oder bei Feuerwehrs VSA) ist eine Verkehrseinrichtung (nicht Verkehrszeichen) 615 bzw. 616 und jeder unterstellt den Feuerwehren, damit den Verkehr zu leiten, zu regeln oder sonst was. Also ist das Ding ein Werkzeug des Teufels.
Nun sind Verkehrsleitkegel genauso Verkehrseinrichtungen (610). Die stellt aber jeder, angewiesen von Feuerwehrdienstvorschriften (überhaupt in richtiger Ausführung???) dutzendweise auf die Straße und selbstverständlich schräg stehend mit Ausleitung und Richtungsweisung. Da ist das dann plötzlich in Ordnung???
Meine Meinung ist: wer VZ610 auf die Straße stellt, darf das mit VZ615 genauso.
Ansonsten bleibt ja immer noch: Absicherung ist Aufgabe der Polizei. Denen stellen wir unser Material ja nur zur Verfügung...
Wir haben übrigens als nicht-bayerische Feuerwehr seit fast 20 Jahren einen VSA im Einsatz und sind froh darüber.
Mittlerweile (in Hessen) sogar legal.
Derjenige, der uns vor fast genau 14 Jahren unseren ersten VSA frikassiert hat, ist bestimmt heute noch froh, in einem Anhänger und nicht im Zugfahrzeug (TLF 24/50) eingeschlagen zu sein...
Gruß an alle
Martin
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