Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Bürokratiewahnsinn: Feuerwehr kauft Warntafel für mehr Sicherheit und darf sie nicht einsetzen | 44 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 880389 |
Datum | 27.11.2022 19:16 MSG-Nr: [ 880389 ] | 2076 x gelesen |
Geschrieben von Martin S.Ein Versuch wäre folgendes:
Eine fahrbare Absperrtafel (oder bei Feuerwehrs VSA) ist eine Verkehrseinrichtung (nicht Verkehrszeichen) 615 bzw. 616 und jeder unterstellt den Feuerwehren, damit den Verkehr zu leiten, zu regeln oder sonst was. Also ist das Ding ein Werkzeug des Teufels.
Nun sind Verkehrsleitkegel genauso Verkehrseinrichtungen (610). Die stellt aber jeder, angewiesen von Feuerwehrdienstvorschriften (überhaupt in richtiger Ausführung???) dutzendweise auf die Straße und selbstverständlich schräg stehend mit Ausleitung und Richtungsweisung. Da ist das dann plötzlich in Ordnung???
(Abgesehen davon, dass Verkehrseinrichtungen auch Verkehrszeichen sind)
Genau, diesen Widerspruch hat noch niemand auflösen können. Der Versuch, den Unterschied mit dem Begriff der "Lenkung" zu erklären scheitert spätestens dann, wenn man die Leitkegel spitzwinklig aufstellt.
Geschrieben von Martin S.Wir haben übrigens als nicht-bayerische Feuerwehr seit fast 20 Jahren einen VSA im Einsatz und sind froh darüber.
Mittlerweile (in Hessen) sogar legal.
Wie sieht die Rechtsgrundlage dafür in Hessen aus?
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