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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Bürokratiewahnsinn: Feuerwehr kauft Warntafel für mehr Sicherheit und darf sie nicht einsetzen | 44 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 880405 | ||
Datum | 28.11.2022 11:56 MSG-Nr: [ 880405 ] | 1718 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Im eigenen Bereich kann der Bürgermeister ja per einfacher Orga-Verfügung seiner Feuerwehr (Teil-) Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde zuweisen. Das glaube ich nicht ... Im Gesetz steht klipp und klar wer dafür verantwortlich ... Ausnahmen dürfen nur die obersten Landesbehörden oder höhere Verwaltungsebenen aussprechen und das ist definitv nicht der Bürgermeister eines Dorfes oder einer Stadt und das ganze auch nur dann wenn das jeweilige Bundesland überhaupt so eine "Öffnungsklausel" hat. Zitat:"Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 44 Sachliche Zuständigkeit (1) Zuständig zur Ausführung dieser Verordnung sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Straßenverkehrsbehörden. Nach Maßgabe des Landesrechts kann die Zuständigkeit der obersten Landesbehörden und der höheren Verwaltungsbehörden im Einzelfall oder allgemein auf eine andere Stelle übertragen werden." https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__44.html | ||||
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