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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Bürokratiewahnsinn: Feuerwehr kauft Warntafel für mehr Sicherheit und darf sie nicht einsetzen | 44 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 880408 | ||
Datum | 28.11.2022 13:33 MSG-Nr: [ 880408 ] | 1548 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Alexander H. Das glaube ich nicht ... ... ist immer verdächtig, wenn eine Öffnungsklausel zur Aufgabenübertragung in der Rechtsvorschrift steht: In Hessen liegt gemäß der "Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten" die Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde für alles (mit ein paar inhaltlichen Ausnahmen) was nicht Autobahn oder Bundesstraße ist, grundsätzlich bei Gemeinden > 7.500 Ew beim Bürgermeister - <7.500 Ew beim Landrat. Gruß Gerhard | ||||
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