Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Bürokratiewahnsinn: Feuerwehr kauft Warntafel für mehr Sicherheit und darf sie nicht einsetzen | 44 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 880415 |
Datum | 28.11.2022 16:40 MSG-Nr: [ 880415 ] | 1475 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
Hallo,
Geschrieben von Matthias K.Der maßgeblich Unterschied zu Leitkegeln ist, dass Leitkegel keine Verkehrsschilder sind.
Falsch. Beides, sowohl Leitkegel als auch Warntafel sind "Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen", somit keine Verkehrszeichen sondern Verkehrseinrichtungen. Daher weiß ich nicht, wieso man damit ein Problem hat. Das hat man höchstens, wenn man den drehbaren Pfeil separat als Verkehrszeichen betrachtet. Betrachtet man die komplette Warntafel lt. StVO, so ist diese inkl. des Pfeiles eine Verkehrseinrichtung. Ohne Pfeil ist sie schlichtweg gar nichts, zumindest nach StVO betrachtet.
Gruß,
Michael
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