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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Bürokratiewahnsinn: Feuerwehr kauft Warntafel für mehr Sicherheit und darf sie nicht einsetzen | 44 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 880416 | ||
Datum | 28.11.2022 16:57 MSG-Nr: [ 880416 ] | 1554 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Thomas E. Verkehrsleitkegel sind Zeichen 610, die fahrbaren Verkehrstafel sind 615 und 616. Also warum dürfen wir das eine Zeichen benutzen, die anderen aber nicht? Ganz einfach, das Zeichen 610 (Verkehrsleitkegel, Lübecker Hütchen oder Pylon) ist nur eine Verkehrseinrichtung ohne verkehrslenkende Funktion. Siehe hierzu § 43 Verkehrseinrichtungen Abs. 3 Zitat: "Die durch Verkehrseinrichtungen (Anlage 4 Nummer 1 bis 7) gekennzeichneten Straßenflächen darf der Verkehrsteilnehmer nicht befahren." Und wir nutzen die Pylone nur als Markierung der gesperrten Fläche. Das Zeichen 215 in der fahrbaren Absperrtafel ist jedoch ein Vorschriftszeichen (siehe Anlage 2 Zeichen für Verkehrslenkung, darf FW z.B. in NRW nicht). Grüße aus dem schönen Bergischen Land Markus | ||||
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