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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Bürokratiewahnsinn: Feuerwehr kauft Warntafel für mehr Sicherheit und darf sie nicht einsetzen | 44 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 880419 | ||
Datum | 28.11.2022 22:08 MSG-Nr: [ 880419 ] | 1450 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Markus B. Ganz einfach, das Zeichen 610 (Verkehrsleitkegel, Lübecker Hütchen oder Pylon) ist nur eine Verkehrseinrichtung ohne verkehrslenkende Funktion. Siehe hierzu § 43 Verkehrseinrichtungen Abs. 3 Ich lese dabei für alle in Anlage 4 Nummer 1 bis 7 genannten Einrichtungen das gleiche. Da wird niichts unterschiedlich gehandhabt. Geschrieben von Markus B. Das Zeichen 215 in der fahrbaren Absperrtafel ist jedoch ein Vorschriftszeichen (siehe Anlage 2 Zeichen für Verkehrslenkung, darf FW z.B. in NRW nicht). Nein. Die Tafel als Ganzes gibt es nur mit Pfeil als Einrichtung 615 bzw. 616. Da steht nichts davon, dass der Pfeil einzeln zu interpretieren ist. Gruß, Michael | ||||
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