Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Bürokratiewahnsinn: Feuerwehr kauft Warntafel für mehr Sicherheit und darf sie nicht einsetzen | 44 Beiträge |
Autor | Mart8in 8S., Gelnhausen-Hailer / Hessen | 880445 |
Datum | 30.11.2022 07:54 MSG-Nr: [ 880445 ] | 1002 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Hallo zusammen,
mit der StVZO könnte man ja gerade noch klarkommen. Die fahrbaren Absperrtafeln haben sich ja grundsätzlich bewährt.
Was ich weniger verstehe ist, dass richtungsweisende Blitz- / Blinkleuchten an Fahrzeugen abhängig vom Baujahr verboten bzw. erlaubt sind.
Wirklich aufgeregt hat mich, dass wir den ganzen Kram ja nicht zu unserem Schutz einsetzen dürfen, sondern zum Schutz der blinden Vollidioten, die in eine Einsatzstelle reinrauschen und nicht fähig sind, ihre Augen aufzumachen und ihre Geschwindigkeit zu reduzieren... Welche gesetzliche Spitzfindigkeit dafür wohl wieder verantwortlich war ?
Gruß an alle
Martin
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