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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | SoSi Ordnungsamt | 129 Beiträge | ||
Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 881356 | ||
Datum | 16.01.2023 00:22 MSG-Nr: [ 881356 ] | 2705 x gelesen | ||
Geschrieben von Klaus P. Die Frage ist doch eher nach der Kernkompetenz der BAG ... Überwachung des Güterverkehrs ... brauchen Die dazu zwingenderweise Fahrzeuge mit "Blaulicht"? Also meines Wissens nach, setzt das BALM vorrangig das blaue Blinklicht im Sinne des §38 Abs. 2 ein, also zur Sicherung von Unfallstellen/Einsatzstellen. Außerdem hat die Mitarbeiter in der Vollstreckung nach Güterkraftverkehrsgesetz die Rechte und Pflichten "der Beamten des Polizeivollzugsdienstes nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung und nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten" (§20 GüKG). Man Bedenke bitte, dass der §38 StVO Abs. 1 auch die Verfolgung von flüchtigen Tätern mit einbezieht. | ||||
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