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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | SoSi Ordnungsamt | 129 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 881430 | ||
Datum | 19.01.2023 11:49 MSG-Nr: [ 881430 ] | 1722 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Und was hat eigentlich z.B. der letzte Satz von Punkt 4.7 VollzBekBayFwG zu bedeuten? Achso ... Erste Hilfe kann man nur mit Blaulicht leisten? Na das wusste ich nicht. Im übrigen fällt das mit Unterlassene Hilfeleistung schon flach, sofern ein anderer Erste Hilfe leistet. Stichwort = Erforderlichkeit. Da in der Regel wohl schon jemand einen Notruf abgesetzt hat und somit Hilfe leistet. Der Hunderste braucht bei einem Verkehrsunfall auch nicht anhalten und Hilfe leisten. | ||||
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