News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
xxx
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | SoSi Ordnungsamt | 129 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 881444 | ||
Datum | 19.01.2023 16:16 MSG-Nr: [ 881444 ] | 1632 x gelesen | ||
Du widersprichst dir doch selbst. Hoheitliche Aufgaben sind Kraft Gesetzes Aufgaben die der Staat grundsätzlich gegenüber seinen Bürgern erfüllt, diese Aufgaben kann der Staat aber auch auf Beliehene übertragen. Nichts destotrotz sind es Aufgaben die Kraft Gesetz übernommen werden müssen. So und nun behauptest du eine hoheitliche Aufgabe (Pflichtaufgabe) ist eine freiwillige Aufgabe? Sorry lächerlich. Auch hat hoheitliche Aufgabe erstmal nichts mit Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu tun. Denn wenn es gar nicht "deine" hoheitliche Aufgabe ist diese Störung zu beseitigen darfst du auch nicht mit Blaulicht fahren oder erzählst du mir jetzt gleich das man mit einem Feuerwehrauto auch Straftäter verfolgen darf? Merkst was? Und genauso wie es nicht Aufgabe der Feuerwehr ist mit Blaulicht Kriminelle dingfest zu machen ist es grundsätzlich auch nicht Aufgabe der Feuerwehr Erste Hilfe Einsätze zu fahren. Zumindest nicht in Bayern. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|