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Thema | SoSi Ordnungsamt ![]() | 129 Beiträge | ||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 881452 | ||
Datum | 19.01.2023 18:49 MSG-Nr: [ 881452 ] | 1687 x gelesen | ||
Hallo Alexander, Mir ist nicht ganz klar, was du aus diesem Schreiben alles herauslesen willst. Erste Hilfe ist keine Pflichtaufgabe der Feuerwehr. Im Weiteren regelt dieser Erlass eigentlich eher, wer organisierte Erste Hilfe Gruppen aufstellen darf oder kann, wie die Fahrzeuge auszusehen haben, und dass diese Fahrzeuge, nach Genehmigung, durchaus Sondersignal (SB) führen und bei Alarmierung (d.h. nach Anerkenntnis u.a. durch die Träger der Alarmierung, also in Bayern die entsprechenden Zweckverbände als Träger der ILS) diese, nach den Vorgaben des §38 StVo auch nutzen dürfen. Man wollte hiermit lediglich privaten Organisationen "entgegenwirken", die heute mal Zeit haben und morgen mal nicht. mkg Werner | ||||
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