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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | SoSi Ordnungsamt | 129 Beiträge | ||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 881466 | ||
Datum | 20.01.2023 09:00 MSG-Nr: [ 881466 ] | 1530 x gelesen | ||
Hallo Peter, In Bayern liegt die Zuständigkeit für den Rettungsdienst (lt. BayFWg) nicht bei der Feuerwehr. Gemäß Rettungsdienstgesetz kann aber die Feuerwehr nach Maßgabe des Landkreises oder des zuständigen Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (meist ein Ausführungsorgan mehrerer Landkreise, auch Betreiber der Integrierten Leitstellen) in den Regelrettungsdienst eingebunden sein, oder aber bei Erfordernis zu entsprechenden Tätigkeiten alarmiert werden. mkg WErner | ||||
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