Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Beschaffung Argumentation NEA Stromerzeuger | 108 Beiträge |
Autor | Marc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz | 881483 |
Datum | 20.01.2023 16:51 MSG-Nr: [ 881483 ] | 3265 x gelesen |
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Netzersatzanlage , mobiler Generator mit Synchronisiereinrichtung und einer Leistung von mehr als 50kVA (THW)
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Die Frage kann hier im Forum schlicht nicht beantwortet werden.
Wenn es um die Einspeisung ins GH geht, ist die ortsfeste Anlage beim Neubau gesetzt.
Schon bei der nachträglichen Einrichtung kann die Errichtung des Stellplatzes für eine ortsfeste Anlage hohe Kosten verursachen (von Blechdach offen bis geschlossener Raum mit Heizung usw ist vieles denkbar). Dann kann bereits aus den Umständen der baulichen Situation heraus viel für ein mobiles Aggregat sprechen, weil sich hier geringere Kosten ergeben können.
Auch eine vergleichsweise kleine 20kVA-Anlage hat aber einen Stellplatzbedarf für die Einlagerung und benötigt eine Aufstellfläche während der Einspeisung.
Der Gedanke diese Anlage für den mobilen Einsatz zu nutzen ist, wenn man von der Anforderung "GH muss Netzersatz haben" als Grundvoraussetzung nimmt, nicht denkbar.
Jeder Einsatz der Anlage außerhalb führt ja dazu, dass die Anlage abseits des GH gebunden ist.
Wenn die Vorhalte für eine NEA sich aus der jeweiligen Gefährdungslage vor Ort ergibt, ist die Anschaffung einer zusätzlichen Anlage notwendig.
Will sagen: Man kanns nicht sagen ob fest oder mobil.
Aber wenn es für die Einspeisung am GH und für Einsatzszenarien eine Erforderlichkeit gibt, wird man 2 Geräte benötigen. Zumindest dann, wenn man denn Parallelfall nicht zusätzlich durch beispielsweise Akkupufferung abfedert oder im Extremfall damit leben kann/will, dass das GH eine Zeit lang dunkel und kalt bleibt. WObe dann der Sinn und Zweck der NEA.....
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