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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Beschaffung Argumentation NEA Stromerzeuger | 108 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 881485 | ||
Datum | 20.01.2023 17:38 MSG-Nr: [ 881485 ] | 3081 x gelesen | ||
Geschrieben von Dirk B. Ein Generator für ein GH ist definitiv nicht mehr tragbar möglich, auch wenn es nur für "für Licht/Heizung und ein paar Geräte" langen soll. Bei uns hat man den Leistungsbedarf eines Gerätehauses für die "Grundfunktionen" mit unter 15 kVA bestimmt (die Ausschreibung der 15 kVA-Generatoren war ja öffentlich einsehbar, da verrate ich keine Geheimnisse...) und auch in einem Probebetrieb bei einerm der neueren Exemplare (also mit eher viel Haustechnik) überprüft. Mit den tragbaren 13kVA-Stromerzeugern, die hier in einspeisefähiger Ausführung relativ zahlreich vorhanden sind könnte man demnach wohl die Mehrheit der (älteren...) Gerätehäuser in den Grundfunktionen betreiben. Geschrieben von Dirk B. Die Einspeisung in ein Objekt ist nicht mit hinfahren, aufstellen und anstecken erledigt, schon garnicht mit Erzeugern unter 22 KVA. Die "Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten" vom Verband der Netzbetreiber führt dazu unter Nummer 3.1.3 aus: Mobile Notstromaggregate mit geerdetem Sternpunkt dürfen unter Beachtung der angewendeten Schutzmaßnahmen in eine Installationsanlage einspeisen. Auf richtiges Drehfeld ist zu achten. Wenn für mobile Notstromaggregate ein fester Anschlusspunkt (z. B. Steckvorrichtung) vorgesehen ist, sollte auch die erforderliche Erdungsanlage fest installiert werden. Wenn man also vorher die technischen Rahmenbedingungen klärt, die Erdungsverhältnisse überprüft bzw. herstellt und einen Einspeisestecker sowie einen Umschalter im Sinne der Nummer 3.2.1 der o.g. Richtlinie installiert, dann sehe ich nicht was gegen die Inbetriebnahme durch unterwiesenes Personal spricht. Solche Umschalter und Einspeisestecker kann man handelsüblich kaufen. Nur halt im Moment nicht ;-) | ||||
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