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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | SoSi Ordnungsamt | 129 Beiträge | ||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 881579 | ||
Datum | 24.01.2023 07:54 MSG-Nr: [ 881579 ] | 1059 x gelesen | ||
Hallo Peter, Geschrieben von Peter L. Ich gehe davon aus, das auch in Bayern die Hilfe dem nächsten gegenüber im Vordergrund steht, aber dieser deutliche Unterschied in den jeweiligen Rechtsgrundlagen hat mich schon überrascht und gewundert. Es ist richtig, dass diese Stelle im Gesetz sehr allgemein gehalten ist. Richtig ist aber auch, dass in allen Lehrgängen und Ausbildungen (insbesondere auch Führungslehrgängen) die Rettung von Menschenleben als erste Aufgabe (natürlich unter entsprechendem Eigenschutz) gelehrt wird. Das zeigt sich auch daran, dass in Bayern die Feuerwehren in das System der organisierten Ersten Hilfe stark mit eingebunden sind und auch in Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen sehr oft z.B. bei Personensuchen eingebunden werden, obwohl dies nicht als Pflichtaufgabe im Gesetz steht. mkg WErner | ||||
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