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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Beschaffung Argumentation NEA Stromerzeuger | 108 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg | 881601 | ||
Datum | 24.01.2023 11:00 MSG-Nr: [ 881601 ] | 1787 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. Geschrieben von Henning K."Ich hatte die VDN-Richtlinie so verstanden, dass das Aggregat einen herausgeführten Sternpunkt haben muss, der niederohmig (16²-Leitung?) mit dem Gebäudeerder zu verbinden ist. Für diese Verbindung wurde hier im Forum die Forderung nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft vor jeder Inbetriebnahme aufgestellt." Auch hier scheint eine Klarstellung erforderlich: 1. Die 16 mm² Cu wurden von mir willkürlich gewählt da sie bei Anlagen mittlere Leistung üblich sind. Die Regel lautet eigentlich dass der Schutzleiter mindestens die Hälfte des Querschnitts der aktiven Leiter haben muss, mindestens aber 6mm2 Cu. 2. Auch bei der Art der Bildung einer geerdeten Einspeisung schauen die Teilneher hier anscheinend von verschiedenen Seiten. Manche Anwender gehen davon aus dass der Generatorsternpunkt und der Schutzleiter, im Fall des Generators der Gehäuseanschluss, als sogenannter PEN Leiter bereits im Generator gebildet werden und dann über eine Leitung und einen wie auch immer ausgelegten Stecker an die Gebäudeverkabelung kommen. Das entspricht dem Vorgehen der einspeisefähigen Aggregate. Die Alternative dazu wäre es das geerdete Netz erst im Gebäude zu bilden, also PE und N als getrennte Leistungen zu führen. Das hat aus meiner Sicht einige Vorteile. In der Regel basieren meine Aussagen auf dieser Version. Daher kommen auch die unterschiedlichen Ansichten mit der "Erdung" eines akiven Leiters (Einphasennetz) bzw. Sternpunkt (3P). | ||||
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