Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Rettungsdienstgesetz: Berliner Feuerwehr-Chef fordert Gesetzesänderung | 62 Beiträge |
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 882220 |
Datum | 04.03.2023 22:26 MSG-Nr: [ 882220 ] | 760 x gelesen |
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankenhaus
Rettungsdienst
Geschrieben von Heinrich B.ann kauf dir mal einen KTW und biete dich den KH zum Transport zwischen den Kliniken (nicht auf dem Gelände) an. Was meinst du, wie schnell du da von den zuständigen Behörden auf dem richtigen Weg gebracht wirst? RD und qual. KT sind nun man Aufgabe der Kreise. Das einzige, was du machen kannst, ist ein Gewerbe anmelden und Liegendtaxi fahren.
Dann fahren also der Krankentransport Axel gGmbH aus Bottrop, KTD aus Bottrop, SANI-CAR aus Bochum, Kießling GmbH aus Wuppertal und nicht zu vergessen Falck keine Verlegungen von den Kliniken.
Ist das so?
Und noch mal, wo steht es, dass es nur städtische KTWs sein dürfen? Im RettG NRW habe ich es nicht gefunden.
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