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Thema | Letzte Generation schießt mit Feuerwehrauto Wasser auf Ministerium - war: Mutwilliger Feueralarm in der FDP-Zentrale | 33 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 882264 |
Datum | 08.03.2023 11:38 MSG-Nr: [ 882264 ] | 1900 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Timo S.Zulässig ist das allerdings nur gewerblich von oder mit dem Händler, "privat" dürfen die 06er Kennzeichen nämlich gar nicht genutzt werden.
Sagen wir mal so: Eine Privatperson wird keine roten 06er Kennzeichen zugeteilt bekommen. Die gibt es nur für Gewerbetreibende. Verleihen darf dieser die Kennzeichen auch nicht, nur im Rahmen seines Gewerbes für Probe- und Überführungsfahrten einsetzen. Wenn also einer kommt und eine Probefahrt machen will, ist das eine zulässige Verwendung. Wenn man bei ihm ein Fahrzeug kauft und er das Fahrzeug zum Käufer überführt, ist das auch zulässig. Wenn aber ein Händler einer Privatperson seine roten 06er Kennzeichen gibt, damit der ein gerade gekauftes oder ein angemietetes Fahrzeug irgendwo hinfährt, so ist das definitiv keine zulässige Verwendung. Ebensowenig die Verwendung an einem Vermietfahrzeug.
Gruß,
Michael
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| 16.11.2022 14:56 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt Mutwilliger Feueralarm in der FDP-Zentrale | |