Auszug aus dem Urteil:Der Beklagte hätte als milderes Mittel der Warnung vor Gefahren nicht alleine die Hupe betätigen können, die nicht den Schalldruck eines Signalhorns erreicht. Unstreitig zwischen den Parteien waren Hupe und Signalhorn bei dem Feuerwehrfahrzeug gekoppelt mit dem Effekt, dass die Hupe nicht alleine bedient werden konnte. Das klappt so aber nur, wenn entweder das Blaulicht eingeschaltet ist, oder jemand den ganzen Kram maximal doof verkabelt hat.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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