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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | E-Löschlanze zum Löschen der Antriebsbatterie von E-Fahrzeugen, isoliert bis 1000 V - Sinnvoll? | 53 Beiträge | ||
Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 882653 | ||
Datum | 08.04.2023 17:04 MSG-Nr: [ 882653 ] | 510 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Andererseits will man aber auch nicht am Pranger stehen, wenn jemand so ein Werkzeug einsetzt und dabei verletzt wird. Dazu wird ja aktuell auch geforscht. Unabhängig von den Herstellern. Dennoch sehe ich da primär nicht die Unfallkassen in der Pflicht. Das ist einfach eine noch nicht vollständig erforschte Einsatztechnik und somit ist primär der Unternehmer in der Pflicht, entsprechend eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Und wenn derjenige das Risiko als Vertretbar anerkennt, dann kann man das auch einsetzen. | ||||
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