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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Ermittlungsverfahren - war: Deutschland war präzise gewarnt die Menschen aber nicht | 336 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 882914 | ||
Datum | 24.04.2023 13:04 MSG-Nr: [ 882914 ] | 2000 x gelesen | ||
Geschrieben von Dirk S. Wenn man davon ausgeht, dass das Hochwasser 2016 geknackt wird, dann weiß ich doch, dass ich z.B. die Hubschrauber brauche, und das nicht Morgen, sondern bereits am Nachmittag oder späten Abend! Und wenn ich damit rechnen muss, dass wegen schlechten Wetter möglicherweise keine Flugwetter ist, dann müsste ich doch entsprechende Maßnahmen einleiten -oder?Wann fordere ich die an, wo fordere ich die an, was sind die ersatzweise einzuleitenden Maßnahmen, und von wem? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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