Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Betriebsstoffversorgung - war: Taktisches Gesamtkonzept, ... | 46 Beiträge |
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 883503 |
Datum | 30.05.2023 18:24 MSG-Nr: [ 883503 ] | 872 x gelesen |
Infos: | 22.10.22 Landkreis Heilbronn nimmt Nottankstellen in Betrieb
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Technisches Hilfswerk
Stärke und Ausstattungsnachweis
Hilfsorganisation
Hallo,
Geschrieben von Thomas E.Zur Sicherstellung der Kraftstoffversorgung verfügt der THW Ortsverband Viernheim über eine mobile Tankanlage.
nicht nur der; das ist STAN Ausstattung der N -> jeder OV.
500l - nun ja, da fahre ich mit mein durstiger LKW einmal hin und muss mir für den Abend eine andere Quelle suchen.
Natürlich kann man mehrere zusammenziehen. Ich sehe die Tankstelle in der Funktion, Geräte an der Einsatzstelle zu betanken und im Hof einen Notvorrat vorzuhalten.
Geschrieben von Udo B.Die Frage ist nur, ob das dann noch sinnvoll ist oder ob eine (kommunal nutzbare) EVT (= Eigenverbrauchstankstelle) mit entsprechendem Mengendurchsatz nicht effektiver wäre.
Kommt drauf an, was Kommune / Feuerwehr / HiOrg tatsächlich braucht, bewirtschaften und ... bezahlen kann und will.
Grundproblem; im Alltagsbetrieb bekommt man den Sprit in einer "normalen" Feuerwehr kaum umgeschlagen. Im Einsatzfall ist sie ein Tropfen auf den heißen Stein.
Großschadenslage z.B. Hochwasser mit betroffenen Dorfteil ist ein Verbrauch von 2000-5000l pro Tag nichts außergewöhnliches.
=> man ist auf externe Quellen angewiesen. Wenn es größer wird....eh klar.
Der Weg über Nottankstellen mit entsprechender Logistik, Verträge und Not-Einrichtungen, wäre für mich wieder der bevorzugte Weg. Oder Logistik der BW.
ADR?
Geschrieben von Gerhard B.Für Hessen wäre dann noch der "Gefahrgutausnahmeerlass" (Link) relevant, der unter 4. für Feuerwehren/KatS die interne und externe Versorgung von den Vorschriften der ADR (unter den dort angegebenen Randbedingungen) befreit.
Ja, und außerhalb von Hessen, außerhalb des Katastrophengebiets, weil man Kreisgrenzen überschreitet?! Und jetzt einer kommt, der die Meinung vertritt, dass eine "Notbeförderung" gar nicht in Betracht kommt, da man den Transport planmäßig durchführt.
Wäre ja schön, wenn es diese Meinung nicht gäbe. Trotzdem darf ich im Einsatz keine Tanklaster mehr fahren.
Gruß
Dirk
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| 16.05.2022 20:14 |
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Dirk7 S.7, Lindau Taktisches Gesamtkonzept, war TLF-W war:TLF 2/3000 (dt.) vs. CCFM (fr.) | |