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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Änderung der VwV Zuwendungen BaWü; war: (H)LF, wozu? | 35 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 883562 | ||
Datum | 05.06.2023 20:06 MSG-Nr: [ 883562 ] | 2100 x gelesen | ||
Guten Tag Die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen für das Feuerwehrwesen - VwV-Z-Feu) wird in der aktuellen Fassung zum 31.12.2024 außer Kraft treten. Im Rahmen der Neufassung der VwV-Z-Feu zum 1.1.2025 soll mit allen Beteiligten diskutiert werden, wie eine zeitgemäße Förderstrategie im Feuerwehrwesens aussehen könnte. Einige interessante Eckpunkte aus Sicht des Innenministeriums: -> Pauschalförderung Pauschale Zuwendung nach Einwohnerzahl und Gemeindefläche. Die Landkreise erhalten einen abzuführenden Kreisanteil der ihrem Kreisgebiet zugehörigen Gemeinden. -> Zuwendungen für Beschaffungen aus Rahmenverträgen Das Land schreibt Rahmenverträge für Feuerwehrausrüstung, insbesondere Feuerwehrfahrzeuge aus. Die Gemeinden und Kreise können die Ausrüstungsgegenstände aus dem Rahmenvertrag erwerben. Zusätzlich können die Kommunen dabei eine anteilige Förderung erhalten. -> Beschaffung durch das Land Beschaffungen von Feuerwehrmaßnahmen mit überregionalem oder landesweitem Einsatzbedarf sollen vom Land selbst beschafft werden und nach Absprache an Gemeinden überlassen werden. Die Beschaffungen stützen sich dabei konzeptionell auf die gemeindeübergreifenden Einheiten, die neu in den Hinweisen zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr aufgenommen werden sollen. -> Sonderfördermaßnahmen Die bisherigen beiden Sonderfördermaßnahmen beim Digitalfunk-BOS werden erstmals fortgeführt. Mal sehen was im Endeffekt zum 1.1.2025 die neuen Zuwendungsrichtlinien wirklich beinhalten werden ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Bernhard D. [05.06.23 20:10] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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