Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Hamburg: Keine E-Scooter in U-Bahnen | 5 Beiträge |
Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 884660 |
Datum | 18.08.2023 23:27 MSG-Nr: [ 884660 ] | 767 x gelesen |
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
1. Europäische Norm
2. Englisch
Geschrieben von Jürgen M.da ist wohl viel "Schrott" unterwegs
Naja.... Ist auch mehr Schein als sein. Denn diese "Sicherheitsanforderungen" der EN 50604 beziehen sich vor allem auf Ladevorgänge. Sie hat nur eine Einschränkung: Sie gilt nur für entnehmbare Batteriesysteme. Wenn ich jetzt ein fest installierten Akku im Pedelec habe (ja die gibts!), dann gilt diese von der Hochbahn angeführte Norm garnicht mehr.
Sind diese - und auch in E-Scootern verbaute Akkus also gefährlich? NEIN. Solche Akkus müssen der DIN EN 62133-2 entsprechen.
Weitere Vorgabe ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung: Diese fordert, dass Batterien die Sicherheitsanforderungen der DIN EN 15194 (Fahrräder - Elektromotorisch unterstützte Räder) erfüllen. Und auf welche Anfroderungen verweist diese Norm? Richtig auf die EN 50604!
Tut mir leid, am Ende ist es ein Kasperletheater. Während es für Pedelecs nämlich keine Rechtsnorm gibt, die die Einhaltung der Sicherheitsstandards fordert - MÜSSEN sogar alle E-Scooter (mit Wechselakkus) diese Norm erfüllen!
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