Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Saalfeld denkt über Berurfsfeuerwehr nach - warum der Weg dorthin so steinig ist | 13 Beiträge |
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 884683 |
Datum | 20.08.2023 21:18 MSG-Nr: [ 884683 ] | 1241 x gelesen |
Hauptamtliche Wache
Hauptamtliche Wache
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
Branddirektor /-in
1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
Hauptamtliche Wache
Moin,
Geschrieben von Markus B.
Also in NRW ganz klar geregelt, Sonderlösungen sind mir keine bekannt. BHKG §2 Abs. 2 lässt es explizit zu, dass der Leiter der Hauptamtlichen Wache "nur" Stv. Leiter der Gesamtwehr sein kann.
Was ab einer gewissen Größe der HAW und der damit vorgehaltenen Stufe der Leitung (Also ich fände es schon schwierig, wenn eine HAW mit 120 MA von einem Ltd. BD geführt wird, die Feuerwehr selbst allerdings vom Schützen-Peter, weil der bei der Mannschaft wegen seiner Feiern so beliebt ist (Überspitzt!) Ob eine Feuerwehr mit mehr als 50 HA Kräften allerdings noch eine Freiwillige Feuerwehr mit Hauptamtlichen Kräften nach der ursprünglichen Idee ist, da darf man auch geteilter Meinung sein. Und ob wirklich jede HAW in der vorhandenen Stärke vorgehalten muss.... gerade bei den Haushaltslagen vieler Kommunen gerade in NRW... wieder spannendes Thema.
Gruß
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