Geschrieben von Martin D.wenn eine HAW mit 120 MA von einem Ltd. BD geführt wird, die Feuerwehr selbst allerdings vom Schützen-Peter, weil der bei der Mannschaft wegen seiner Feiern so beliebt ist (Überspitzt!)
Ich weiß ja nicht, welche Feuerwehren Du in dieser Konstellation kennst, wo eine Gesamtwehr im Anhörungsverfahren einen Vorschlag macht, wo nicht die Qualifikation im Vordergrund steht, dieser Vorschlag dann von einem (mehr oder minder fähigen) Kreisbrandmeister einem Stadtrat vorgeschlagen wird und dann nach Diskussion dieser Schützenbruder durch den Bürgermeister, zum Leiter einer FW ernannt wird.
Geschrieben von Martin D.Ob eine Feuerwehr mit mehr als 50 HA Kräften allerdings noch eine Freiwillige Feuerwehr mit Hauptamtlichen Kräften nach der ursprünglichen Idee ist, da darf man auch geteilter Meinung sein.
Wo liegt denn der Unterschied bei 49 oder 51 HA Kräften?
Geschrieben von Martin D.Und ob wirklich jede HAW in der vorhandenen Stärke vorgehalten muss.
Bei der Frage bin ich im ganz bei Dir. Hier gibt es viel Für und Wider ob und in welcher Größe eine HA-Wache vorgehalten werden muss.
Aber wenn Du mit dem Argument kommst:
Geschrieben von Martin D.gerade bei den Haushaltslagen vieler Kommunen gerade in NRW muss ich sagen, dass dieses keines sein sollte, die Größe einer Feuerwehr sollte sich aus dem Brandschutzbedarfsplan ableiten.
Mit dieser Argumentation, könnte ich auch BFen in NRW in Frage stellen.
Grüße aus dem schönen Bergischen Land
Markus
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