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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Sammelthread TLF-W, Beschaffungen der Bundesländer | 150 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 884845 | ||
Datum | 01.09.2023 12:17 MSG-Nr: [ 884845 ] | 1939 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Michael W. Ein TLF gleich welcher Art kann kein (H)LF für einen Wohnungsbrand ersetzen! Genau, und dafür bietet die Norm eine ganze Palette von Fahrzeugen wie KLF/TSF-W bis zu den H/LF 10/20 vor. Ein W-TLF kann man ohne große Anpassungen für vielfältige Zwecke auch außerhalb der Wald- und Flächenbrandsaison einsetzen. Ein TLF-3000* mit einigen Featuren zur Vegetaionsbrandbekämpfung kann Problemlos als Wasserzubringer bei Bränden in- und außerorts eingesetzt werden. Das machen dieFranzosen mit ihren gern erwähnten CCF-M auch; gem. ihren Reglement werden sie auch bei ganz "gewöhnlichen Bränden" als Wasserzubringer eingesetzt. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard *Symbolbild " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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