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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaFeuerwehrzufahrt: Sperrpfosten mit Vorhängeschlösser :-(11 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW884902
Datum05.09.2023 19:31      MSG-Nr: [ 884902 ]1924 x gelesen

Die Diskussion scheint man ohne Anmeldung nicht lesen zu können.

Die Aussage "darf man nicht mit Vorhängeschlössern sichern" lässt sich aber vermutlich nicht ohne Kenntnis der örtlichen Vorschriften auf ihre Richtigkeit überprüfen.

Neben dem Dreikant gibt es ja mindestens mancherorts durchaus die Alternative "Bolzenschneider", und gerade Tore werden doch öfter mit Vorhängeschlössern gesichert. Ob jetzt "Dreikant und Vorhängeschloss" immer noch zulässig ist wird man diskutieren können, aber die Feuerwehr bekommt den abgebildeten Sperrpfosten heraus, das dürfte doch unstrittig sein.

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 05.09.2023 09:25 Jürg7en 7M., Weinstadt
 05.09.2023 19:31 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 05.09.2023 20:31 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 05.09.2023 20:52 Mart7in 7D., Dinslaken
 05.09.2023 21:58 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein  
 05.09.2023 23:12 Sasc7ha 7H., Zusmarshause
 06.09.2023 15:33 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 06.09.2023 06:37 Fran7k R7., Eppelborn
 11.09.2023 14:11 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
 13.09.2023 17:45 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 06.09.2023 00:11 Thor7ste7n R7., Lilienthal

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