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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaPflicht-Feuerwehr - war: Feuerwehrleute die Deppen der Gemeinde ?30 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz885154
Datum27.09.2023 07:34      MSG-Nr: [ 885154 ]516 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Jakob T."Ich würde ja gerne, aber die Einfahrten ins FGH sind zu schmal (Einklemmgefahr), die Fahrzeugbox ist viel zu kurz, es gibt Stolperstellen, die Ausleuchtung ist schlecht und überhaupt scheint man von UVV noch nie etwas gehört zu haben. Und die Umkleide ist ein Hort für diverse Insekten und sonstige Krabbeltiere. Die WC sind nicht vorhanden. Also so kann man nicht arbeiten und ich habe dazu auch schon eine Anfrage ans Ministerium geschickt. Also macht da mal was und ich komme sehr gerne wieder".

Ach so, und bei deinem Arbeitgeber hast du dementsprechend auch das Recht, wenn ein deiner Meinung nach bestehender wie auch immer gearteter UVV-Verstoß vorliegt, deine Arbeit niederzulegen und zu sagen, du kommst wieder, wenn alles behoben ist? Das sind irgendwie zwei Paar Schuhe.

Geschrieben von Jakob T."Ich würde ja gerne, aber die Einfahrten ins FGH sind zu schmal (Einklemmgefahr), die Fahrzeugbox ist viel zu kurz, es gibt Stolperstellen, die Ausleuchtung ist schlecht und überhaupt scheint man von UVV noch nie etwas gehört zu haben. Und die Umkleide ist ein Hort für diverse Insekten und sonstige Krabbeltiere. Die WC sind nicht vorhanden. Also so kann man nicht arbeiten und ich habe dazu auch schon eine Anfrage ans Ministerium geschickt. Also macht da mal was und ich komme sehr gerne wieder".

Die steht selbstverständlich das Recht zu, das Ministerium, die Unfallkasse oder Hinz und Kunz zu befragen, das entbindet dich aber in keiner Weise von deiner Feuerwehrpflicht.

Geschrieben von Jakob T.Denn wenn ich Leute zum Dienst verpflichte habe ich auch eine Fürsorgepflicht.

Die besteht ganz genauso auch in der rein freiwilligen Wehr, ohne jeden Unterschied zur Pflichtfeuerwehr.

Geschrieben von Jakob T.Erst wenn das nicht klappt, dann kann man mit Attesten usw. winken. Atteste sind immer schlecht wenn man auf Grund beruflicher Tätigkeit evtl. Atemschutz tragen muss oder so.

Auch da gilt erstmal ärztliche Schweigepflicht. Ist halt blöd, wenn man bei sowas dann dummerweise auffällt, dass man angeblich für die Feuerwehr als AGT untauglich ist, arbeitsmäßig aber tauglich. Die Anzahl derjenigen, die aber bei der Arbeit Atemschutz tragen müssen, dürfte eher gering sein, ist dann also nur bei wenigen ein Problem. Außerdem entbindet ein nichtbestehen der G26.3 sicher auch nicht von der Feuerwehrpflicht, es werden ja nicht ausschließlich AGT benötigt.

Gruß,
Michael

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 13.12.2015 16:52 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland Feuerwehrleute die Deppen der Gemeinde ?
 13.12.2015 18:02 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 13.12.2015 18:54 Jako7b T7., Bischheim
 14.12.2015 09:18 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 14.12.2015 11:31 Alex7and7er 7H., Hohentengen a.H.
 14.12.2015 14:18 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 20.12.2018 08:16 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 20.11.2019 17:11 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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 01.04.2020 22:15 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 19.04.2023 18:44 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 19.04.2023 20:20 Jako7b T7., Bischheim
 19.04.2023 21:29 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 23.08.2023 07:23 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 17.09.2023 19:09 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 18.09.2023 08:27 Mich7ael7 W.7, Herchweiler  
 18.09.2023 12:54 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 18.09.2023 14:36 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 18.09.2023 21:01 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 19.09.2023 07:36 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 18.09.2023 13:10 Thom7as 7E., Nettetal
 18.09.2023 14:50 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 19.09.2023 07:40 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
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 19.09.2023 12:06 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 19.09.2023 12:30 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 19.09.2023 10:00 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
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 26.09.2023 17:11 Jako7b T7., Bischheim
 27.09.2023 07:34 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 27.09.2023 08:54 Mari7o-A7lex7and7er 7L., Jüchen

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