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Strafgesetzbuch
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RubrikSonstiges zurück
ThemaDFV: Bundesweite Umfrage zur Gewalt    # 16 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP885674
Datum07.11.2023 08:35      MSG-Nr: [ 885674 ]1247 x gelesen

Geschrieben von Bernhard D.Nachdem die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen bereits zweimal Umfragen in den Freiwilligen Feuerwehren Niedersachsens durchführen konnte
Eine davon findet man hier. Gewalt hat ein Drittel (der Teilnehmer) erlebt, mit Abstand der größte Batzen davon sind Beleidigungen. Was darunter fällt, ist relativ offen, ich könnte mir aber auch vorstellen, dass manche jedes kleine "Du Blödmann!" heute schon als Gewalt gegen die Einsatzkraft auffassen. Unabhängig davon, dass alleine derzeit bei den Martinsumzugsabsicherungen quer durch die Republik Einsatzkräfte mit Pechfackel, ernstem Gesichtsausdruck und Überbekleidung die hinterste Seitenstraße maximalst konsequent absperren und sich dabei manche womöglich wirklich mal kurz wie ein Blödmann benehmen. Diese Eventuell-Blödmänner geben dann in der nächsten Umfrage an, dass sie kein offizielles Meldesystem für Aggressionsereignisse in der 20köpfigen Ortswehr haben, Angebote zur psychologischen Erstbetreuung fehlen ebenso wie geeignete technische Systeme um mitzuschneiden, dass ihr Nachbar sie eben als Blödmann bezeichnet hat. Währendessen werden Feuerwehrleute in Berlin zu Halloween schonmal mit ordentlichen Böllerwürfen aufs nächste Silvester vorbereitet.
Ein bisschen mehr Differenzierung wäre mir da schon lieber. In den Tatbestandsbeurteilungen, wie auch in dem, was man dann hinterher als Konsequenz fordert. Die Möglichkeiten des StGB wurden in den vergangenen Jahren ja nun schon erweitert, aber wie oft werden sie denn auch angewandt? Kommt man zu der Ansicht, das wäre noch viel zu selten (was ich mir durchaus vorstellen kann), dann ist der Ansatz zur Verbesserung doch wohl eher der, und nicht eine weiter zu verbessernde Dokumentation und Erstbetreuung des als Blödmann bezeichneten Straßensicherungspostens in Hintertupfingen. Der kann es, wenn er will, ja auch heute mal mit den §§ 113-115 StGB probieren.

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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